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Neues Landschaftsgesetz zeigt negative Wirkung in der Landschaft: Obstwiese in Schmerbroich niedergelegt
Sankt Augustin, 29.12.2007: Das seit Juli 2007 gültige neue Landschaftsgesetz in NRW zeigt bereits erste negative Wirkungen in der Landschaft. Während zuvor die ökologisch so wertvollen Streuobstwiesen als sogenannte "gesetzlich geschützte Biotope" per se unter Schutz standen, fiel dieser allgemeine Schutz mit der Novelle fort. Nur so schien es möglich, dass in Schmerbroich an der Ecke "Pleistalstraße" / "Viehtrifft", im erweiterten Naturpark Siebengebirge, eine ganze Hochstamm-Obstwiese mit circa 10 bis 15 alten Obstbäumen in diesen Tagen gefällt und abgeräumt wurde und wird.
Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Rhein-Sieg-Kreis hatte vor der neuen Rechtsentwicklung eindringlich gewarnt, nun fehlt dem Naturpark ein erstes Stück lebendiger Kulturlandschaft auf Grund der verfehlten Gesetzesnovelle.
Doch die Gesetzesänderung hat noch nicht einmal Rechtsklarheit geschaffen. Denn nach dem Artenschutzrecht bleibt die Zerstörung der Obstwiese weiterhin verboten, wenn seltene Arten wie der Grünspecht oder der Steinkauz davon betroffen sind. Im nachhinein ist ein solcher Nachweis freilich schwer zu führen, was nun zu einem weiteren Vollzugsdefizit im ohnehin wenig beachteten gesetzlichen Artenschutz führt.
Der BUND hat derweil mit Schreiben vom 28.12.2007 (Fax) bei der unteren Landschaftsbehörde die Fällungen der Bäume zur Anzeige gebracht. Er bittet die Kreisverwaltung, den Artenschutzkonflikt zu prüfen sowie zu klären, ob die Obstwiese indirekt auch über den an der Viehtrift geltenden förmlichen Landschaftsschutz geschützt gewesen ist.
V.i.S.d.P.
Achim Baumgartner
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Steinkreuzstraße 14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241-2007566
Die zerstörte Streuobstwiese in Schmerbroich