BUND Rhein-Sieg-Kreis


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Forderungen des BUND

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Die Siegmündung –
die Forderungen des BUND

An der unteren Sieg haben Natur- und Gewässerschutz wegen der Einzigartigkeit des Standortes gegenüber allen anderen öffentlichen Belangen die höchste Priorität. Das an der Sieg gegebene Flächenpotential für die Entwicklung natürlicher Flussauen und Hartholzauwälder wird trotzdem bei den aktuellen Renaturierungsplanungen kaum genutzt. Dadurch bleiben auch die eigenständigen Entwicklungsvorgaben für das FFH-Gebiet gemäß der Naturschutzgebietsverordnung unberücksichtigt.

Der BUND fordert, den gesetzlichen Rahmen für die Entwicklung der Sieg mit Blick auf beide Richtlinien – Wasserrahmenrichtlinie und FFH-Richtlinie – ernsthaft auszufüllen. Die geringe Flächenverfügbarkeit in NRW für dynamische Gewässer insgesamt und die hohen Entwicklungsdefizite im Schutzgebiet der unteren Sieg lassen kleinmütige Kompromisslösungen nicht zu. Angesichts der internationalen Bedeutung des Naturschutzes am Rhein und seinen Nebenflüssen ist es nicht sachgerecht, nur ein Fünftel der rückholbaren Aue in das aktuelle Konzept zur Gewässerentwicklung einzubeziehen.



Das FFH-Gebiet muss dringend um weitere Flächen ergänzt werden, um als Schutzgebiet zu funktionieren.

Die besondere Lage der „Ackerinsel“ bietet sich als wirksamer, ungestörter Rückzugsraum für die Natur an.

Der BUND fordert daher:
• die Erweiterung des Entwicklungskorridores auf wenigstens 330 Hektar
• Entwicklung von Auwald auf der Ackerinsel
• Rückbau der Sommerdeiche
• Verlegung des Meindorfer Sportplatzes
• Erweiterung des FFH-Gebietes auf die zum Schutz notwendigen Flächen (siehe obere Karte)
• Freistellung des Mündungsgebietes zwischen Diescholl, Sieg und L269 von jeglicher Nutzung
und Störung (mit Ausnahme einer Zone um die Siegfähre; siehe untere Karte)
• die Aufgabe des allgemeinen Bootsverkehrs zugunsten der geschützten Wasservögel
• ein am Naturschutz orientiertes Besucherkonzept zur Naturvermittlung
• eine dem Schutzziel angepasste, verminderte und gelenkte Freizeitnutzung
• Stärkung der Gebietsbetreuung durch Landschaftswarte und Ranger

Die Naturschutzziele werden nur erreicht, wenn im förmlichen Verfahren, das im Zuge der WRRL umgesetzt wird, die verschiedenen Anforderungen aus WRRL und FFH-Richtlinie effektiv miteinander verbunden werden!

Mehr Rücksichtnahme der Menschen an der Sieg ist erforderlich, wenn die Naturschutzziele erreicht werden sollen.

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