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BUND fordert vom Land Seriosität und Rechtsstaatlichkeit ein!
Rhein-Sieg-Kreis/ Eitorf, 27.3.2007: Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant auch 2007 weitere Straßenausbauten und Reparaturen an der L 333, diesmal zwischen Bülgenauel und Eitorf-Bach sowie in Herchen. Unter anderem sollen - trotz begonnener Brutzeit - 35 Bäume entlang der Straße gerodet werden.
Bereits im letzten Jahr war auf Grund spontan vom Land NRW zur Verfügung gestellter Finanzmittel schon einmal die L 333 zwischen Bach und Stein vollständig gesperrt worden, um auf kurzen Strecken die Fahrbahn zu verbreitern, Kurvenradien anzupassen und die Fahrbahndecke zu erneuern. Diese Vorgehensweise soll sich nach dem Willen des Landes NRW 2007 abermals wiederholen. Die unverhoffte Mittelfreigabe führte schon 2006 dazu, dass die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensabläufe nicht eingehalten wurden. Sie sehen vor, dass vor Baubeginn ein naturschutzfachlicher Begleitplan zu erstellen und ein Verfahren zur Befreiung von den Schutzgeboten des Naturschutzgebietes und Flora-Fauna-Habitat-Gebietes abzustimmen ist. Wegen der vermeintlichen Ausnahmesituation unverhoffter Finanzmittel hatte auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V. der dem Eingriff nachfolgenden Vorlage des Landschaftspflegerischen Begleitplanes zugestimmt. Der Begleitplan hat die Aufgabe, die Kompensationsmaßnahmen zu entwickelt und ist eigentlich Pflichtteil der Verfahrensunterlagen.
Dieses Jahr wiederholt das Land NRW diese Vorgehensweise der selbst konstruierten Sachzwänge indes und verstößt damit einmal mehr gegen geltendes Naturschutzrecht. Der BUND ist entschlossen, diese willkürlichen Regelverletzungen nicht weiter hinzunehmen.
Zugleich ist aber auch die jährliche Sperrung der L 333 eine Zumutung für die betroffene Bevölkerung, die zwar verständlicherweise die Reparatur der L 333 einfordert, aber sicherlich davon profitieren würde, wenn das Land hier eine konzeptionelle Gesamtlösung vorlegte und der Baubetrieb an der Landstraße insgesamt koordiniert stattfände.
"Mit planlosen jährlichen Vollsperrungen ist den Menschen und Gewerbetreibenden im Siegtal auch nicht geholfen", kommentiert Achim Baumgartner vom BUND das kopflose Klein-Klein des Landes. "Vom Land NRW müssen wir erwarten, dass es die erforderlichen Maßnahmen koordiniert und wirtschaftlich effizient angeht! Dabei wäre es dann auch ohne Probleme möglich, ein geordnetes naturschutzrechtliches Verfahren zu gewährleisten, was der Gesetzgeber ja ausdrücklich vorschreibt." Abweichungen von formalen gesetzlichen Verfahren sind nach Absprache im berechtigten Sonderfall möglich. Sowohl 2006 als auch 2005 im Falle der L 333- Baumaßnahmen in Hennef-Hossenberg hat der BUND diese Ausnahmesituation erkennen können und nach Kräften am verkürzten Verfahren konstruktiv mitgewirkt. Der Versuch des Landes indes, aus der Improvisation nun einen Regelfall zu entwickeln, ist allerdings nicht hinzunehmen, er bereitet Willkürentscheidungen den Weg und stellt somit einen Angriff auf den Rechtsstaat dar.
Formale Verfahren sind kein Selbstzweck, sondern sorgen für Qualität, ein geordnetes Vorgehen, Mittel- und Personaleffizienz sowie eine ausreichende Partizipation. Nur in formal korrekten Verfahren gelingt es, Maßnahmen optimal auf einander abzustimmen und zu entwickeln. So war es 2006 z.B. wegen der schon vor der gemeinsamen ersten Besprechung erfolgten Ausschreibung der Bauarbeiten nicht möglich, die großen Eschen, die entlang der L 333 gefällt werden mussten, allesamt als Totholz vor Ort zu belassen - der Verkauf des Holzes war nämlich schon im Leistungsverzeichnis als Einnahmeposition für den Bauunternehmer berücksichtigt. Holz alter Eschen ist jedoch wegen der Seltenheit von ganz besonderem Naturschutzwert.
Ebenso misslang 2005 die Absprache, in der angrenzenden Wiese einzelne kleine Feuchtmulden anzulegen, da das Vorhaben wegen zu großer Bodennässe angeblich nicht ausgeführt werden konnte.
Nicht von der Kritik des BUND betroffen sind bloße Fahrbahnreparaturen, da hieraus keine Naturschutzkonflikte entstehen. Ebenfalls vom BUND mitgetragen werden unaufschiebbare Sicherungsmaßnahmen an den Hängen. Die Mittel zur Hangsicherung wurden jedoch vom Land NRW nicht zur Verfügung gestellt.
V.i.S.d.P.
BUND Rhein-Sieg-Kreis
c/o Achim Baumgartner
Steinkreuzstraße 14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241- 2007566