BUND Rhein-Sieg-Kreis


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Pressemitteilung vom 18.09.2009

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BUND stellt Rechtsschutzantrag beim Kormoranabschuss an der Sieg.
ETN und das Komitee gegen den Vogelmord unterstützen die Initiative.

Nordrhein-Westfalen, Rhein-Sieg-Kreis, 18.9.2009: Der BUND NRW hat heute beim Verwaltungsgericht in Köln einen einstweiligen Rechtsschutzantrag gestellt und damit den von der Kreisverwaltung in Siegburg genehmigten Kormoranabschuss an der Sieg grundsätzlich in Frage gestellt. Der Erlaubnis des Kreises zufolge dürfen ab dem 16.9.2009 im gesamten Kreisgebiet entlang der Sieg - mit Ausnahme des Siegabschnitts von Hennef - Kormorane geschossen werden. Die Genehmigung geht aber von völlig falschen Grundlagen aus und führt somit zu einem Formfehler. Daher wäre jeder erfolgte Anschuss des Kormoranes illegal. Der ETN und das Komitee gegen den Vogelmord unterstützen die Initiative.

"Aktuell wäre jeder Abschuss illegal", erläutert der Sprecher des BUND im Rhein-Sieg-Kreis, Achim Baumgartner, und erklärt: "Da der Abschuss sich nicht, wie von der Kreisverwaltung irrtümlich angenommen, auf Regelungen aus den verschiedenen Naturschutzgebietsverordnungen und -satzungen stützen kann, bedarf es für einen solchen Abschuss einer formalen Befreiung von den Schutzgeboten. Eben diese fehlt aber bislang."

Nachdem eine schriftliche Aufforderung zur Beteiligung der Verbände im Verfahren seitens des Kreises nicht gehört wurde, fordert der BUND nun seine im Landschaftsgesetz NRW verbriefte Beteiligung in dem Verfahren ein, um dort dann die erheblichen fachlichen Bedenken gegen den geplanten Abschuss vortragen zu können. Zentrale Punkte dabei wären u.a. folgende:

- Der Kormoran ist eine nicht jagdbare, geschützte Vogelart. Er genießt nach der Vogelschutzrichtlinie der EU einen eigenen und vollständigen Schutz.

- Der Abschuss des Kormorans steht im krassen Widerspruch zu den Aufgaben der Naturschutzgebiete an der Sieg, als wichtige Rast- und Überwinterungsplätze für zahlreiche seltene und bedrohte Wasservögel zu dienen, darunter Flussuferläufer, Löffelente und Krickente.

- Ob der Abschuss von Kormoranen den vermeintlich von ihm bedrängten Fischarten hilft, ist völlig offen. Belastbare Zahlen liegen hierfür für die Sieg nicht vor. Dagegen werden sicher wirksame Fischschutzmaßnahmen nicht ausreichend ergriffen. Dazu gehören z.B. zusätzliche Fischschutzzonen, die Rückgewinnung von Überschwemmungsflächen, die Rückführung von Kühlwassereinleitungen und die verbesserte Abwasserreinigung.
Der beabsichtigte Abschuss ist daher erkennbar reine Symbolpolitik.

- Wenn der heimische Kormoran nachweisbar eine akute Gefahr für heimische Fischarten wäre, bedürfte es einer in sich schlüssigen und für andere Vögel verträglichen, professionellen Steuerung der Kormoranbestände. Freizeitangler, die offenkundig den allgemeinen Naturschutzgedanken aus den Augen verloren haben, sind dafür keine geeigneten Akteure.

Auch der Europäische Tier- und Naturschutz e.V. (ETN) mit seiner Geschäftsstelle in Much und das Komitee gegen den Vogelmord e.V. aus Bonn sehen den Abschuss des Kormorans außerordentlich kritisch und unterstützen das Anliegen des BUND. "Die Bejagung ist kein geeignetes Mittel zur Bestandsregulierung. Außerdem fehlt für die jetzt erteilte Abschusserlaubnis der im Tierschutzgesetz geforderte ‚vernünftige Grund'", so die beiden Tierschutzverbände. Daher vertreten die drei Vereine gemeinsam das Anliegen, den Kormoran vor weiteren und unberechtigten Tötungsversuchen zu schützen.


BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstarße 14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241/2007566
(V.i.S.d.P.)

ETN e.V.
Europäischer Tierund Naturschutz e.V.
Hof Huppenhardt
53804 Much
Tel.: 02245/6190-0

Komitee gegen den Vogelmord e.V.
Auf dem Dransdorfer Berg 98
53121 Bonn
Tel.: 0228/665521


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