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Pressemitteilungen > 2009
BUND fordert verbindliche Regelungen für den Holzeinkauf!
Biomassenutzung im RWE-Heizkraftwerk darf nicht zum Ausverkauf der Wälder in den Schutzgebieten führen!
Troisdorf, 16.2.2009: Mit großer Sorge beobachtet der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Aufbautätigkeit der RWE für das in Troisdorf geplante Heizkraftwerk. Zwar begrüßt der BUND die energetische Nutzung von Biomasse, doch seien frühzeitig ausreichende Qualitätskriterien für den Einkauf und die Auswahl der Rohstoffe erforderlich. Auch sei es sinnvoller, auf Biogaskraftwerke anstelle der geplanten Verbrennung zu setzen, da dann Reststoffe aus dem Hausmüll, der Landwirtschaft und der Landschaftspflege energetisch genutzt werden könnten.
Mit Bedauern stellt der BUND fest, dass die RWE zwar die Forstwirtschaft zu einem Gespräch einlade, die Presse berichtete, nicht aber die Naturschutzverbände, Landschaftsbehörden und Biologischen Stationen. Ein solcher Schritt würde das Bemühen um eine ausreichende Lenkung und Vorsorge erkennen lassen. Denn es zeichneten sich erhebliche Konflikte im Zuge des geplanten Heizkraftwerkes ab:
In allen Naturschutzgebieten des Kreises, darunter sehr große Waldschutzgebiete mit europäischer Schutzbedeutung wie der Königsforst oder die Wälder auf der Leuscheid, fehle es an Regelungen, die die forstwirtschaftliche Nutzung im Detail beschränkten und damit der Natur im Naturschutz- und FFH-Gebiet ein Auskommen sicherten. Das sei schon immer ein erheblicher Schwachpunkt gewesen, der Mangel erweise sich aber jetzt, angesichts wachsender Nutzungsmöglichkeiten des Holzes und verfügbarer Großmaschinen, als substanzielle Bedrohung des Waldes.
Würden die Waldbauern motiviert, zu Gunsten des RWE-Kraftwerkes auch noch den letzten Holzrest eines Baumes zu vermarkten, entfielen zukünftig die wenigen Ersatzlebensräume. So dienten Schredderhaufen bislang Totholzkäfern als Ersatzlebensraum für die schon seit Jahrzehnten fehlenden Totholzbäume, Spechte und Pilze nutzten die bisher nicht verwertbaren Baumkronen und Stubben als spärliche Ersatz-Lebensgrundlage. Wenn fortan selbst steile Hanglagen für die Energieholzwirtschaft erschlossen würden und Baumkronen, die ein Gros der gebundenen Mineralstoffe eines Baumes enthielten, aus den Wäldern abgefahren würden, habe das schwerwiegende Folgen für die Waldökologie - bis hin zu Störungen des Bodengefüges.
Der mitunter zu hörende Verweis auf das Haselhuhn, das nun von der neuen Wirtschaftsweise der neuen Niederwälder profitieren solle, laufe pauschal formuliert, völlig ins Leere. Die Schutzverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland in den Waldschutzgebieten gelte eindeutig den natürlichen Waldgesellschaften, nicht devastierenden Raubbauformen, die auch wegen ihrer verheerenden Wirkungen auf den Boden im letzten Jahrhundert aufgegeben worden seien. Nur sehr punktuell seien im Nutscheid entlang der Landesgrenze aus Artenschutzgründen für das Haselhuhn hierbei Kompromisse notwendig. Was jedoch bisher im Nutscheid in dieser Richtung passiert sei, so im Westertbachtal (B 256), sei ein Schuss in den Ofen und alles andere als eine wünschenswerte Entwicklung. Die gerodeten Steilhänge rutschten nach und nach ab und würden jetzt mit viel technischem Aufwand gesichert. Wegen der Nähe zur Straße seien die Hänge für das Haselhuhn ohnehin nicht nutzbar.
V.i.S.d.P.: BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 2007566