BUND Rhein-Sieg-Kreis


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Pressemitteilung vom 15.05.2007

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BUND bietet Therapiezentrum Zusammenarbeit an -
Befreiung aber noch nicht rechtskräftig!


Lohmar, 15.5.2007: Heute feiert die Oberbergische Gesellschaft im Naturschutzgebiet und Flora-Fauna-Habitat-Gebiet Naafbachtal die Fertigstellung ihres neuen Betreuungszentrums für suchtkranke Jugendliche. Umgebaut und erweitert wurde ein historisches Mühlengebäude direkt am Ufer der Naaf.
Der BUND freut sich auf die mögliche Unterstützung seiner Naturschutztätigkeiten im Naafbachtal seitens der Jugendlichen und hat der Oberbergischen Gesellschaft wiederholt seine Zusammenarbeit angeboten. Die Übernahme von sinnvollen Tätigkeiten im Tal gehört mit zum Therapiekonzept der Oberbergischen Gesellschaft und der BUND sieht sich hier - unabhängig von seiner Kritik an der Wahl des Standortes für das Therapiezentrum mitten im Naturschutzgebiet - als idealer Partner. Im Tal betreut er zusammen mit der örtlichen Bürgerinitiative zum Erhalt des Naafbachtales mehrere Naturschutzflächen.

Nach wie vor enttäuscht sind die Naturschützer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) darüber, dass es nicht gelungen ist, die Oberbergische Gesellschaft im Vorfeld davon zu überzeugen, besser ein Gebäude am Rande und damit außerhalb des Naturschutzgebietes als Heimstätte für die Jugendlichen zu suchen. Der jetzige Standort im Herzen des europäischen Schutzgebietes, direkt am Ufer der Naaf, ist aus Naturschutzgründen, inhaltlich wie formal, nach wie vor sehr kritisch.

Der BUND sieht z.B., dass an dem neuen Glasanbau der Mühle zahlreiche Eisvögel, die dicht am Ufer der Naaf entlang fliegen, verunglücken werden. Auch stört die Einrichtung mit ihren Bewohnern mitten im Schutzgebiet, da größere Vögel nun diesen Talabschnitt bei der Nahrungssuche eher meiden werden, so etwa die schönen Roten Milane, Charaktervögel des Tales.

Der BUND hat daher gegen die Befreiung von den Schutzgeboten und -verboten zu Gunsten des Ausbaues des Gebäudes im Naturschutzgebiet am 30.11.2006 Widerspruch eingelegt, über den bis heute nicht entschieden worden ist. Die Befreiung für den Umbau der Mühle ist daher noch nicht rechtskräftig, ein Zustand, den auch der BUND sehr bedauert, denn nichts sei ärgerlicher - für Investoren wie Naturschützer - als ein dauerhaft schwebender Planungszustand. Zuständig, über den Widerspruch zu entscheiden, ist die Bezirksregierung in Köln.

V.i.S.d.P. Achim Baumgartner
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Steinkreuzstraße 14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241- 2007566

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