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Pressemitteilung vom 07.11.2009

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Bauten sind genehmigt, aber nicht rechtskonform

Hennef-Scheurenmühle, 7.11.2009: Erhebliche Konflikte löst der Bau mehrerer Wohngebäude in Scheurenmühle aus. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert den sofortigen Baustopp und den Rückbau der Gebäude, da das Errichten von Wohngebäuden im Außenbereich bei entgegenstehenden Umweltbelangen nach dem Baurecht nicht zulässig sei. Damit sei eine Genehmigung als sogenanntes "sonstiges Vorhaben" nicht möglich, so der Sprecher der Kreisgruppe, Achim Baumgartner. Der BUND hatte bereits im April, noch bevor der Bau der Gebäude genehmigt wurden, Stadt und Kreis darauf hingewiesen, dass die Fläche im Landschaftsplan 9 (Hennef) unter Landschaftsschutz stehe. Außerdem sei die Fläche im Regionalplan explizit als "Bereich für den Schutz der Natur" (BSN) dargestellt worden, denn das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) habe den Pleisbachkorridor als "herausragend" bedeutsam für den landesweiten Biotopverbund dargestellt.

Nach der Genehmigung der Baumaßnahmen stehen nun beide Behörden massiv in der Kritik der Naturschützer:
"Die Stadt Hennef hat im Landschaftsschutzgebiet Bauwerke genau dort genehmigt, wo wichtige Natur- und Artenschutzaufgabe des Landes bewältigt werden sollen, das muss rückgängig gemacht werden!", so die Forderung des BUND. Wenn im Rhein-Sieg-Kreis das bundesweit gültige Bauverbot für ganz normale Wohngebäude im Außenbereich nicht endlich ernst genommen werde, schwächten Kreis und Stadt den Rechtsstaat ganz außerordentlich.

An der Kreisverwaltung als unterer staatlicher Naturschutzbehörde hätte es gelegen, die Stadt Hennef mit Nachdruck auf den bestehenden Landschaftsschutz und die Bedeutung des Biotopverbundes hinzuweisen, der auch im Landschaftsgesetz NRW eingefordert wird. Der Pleisbach verbindet die beiden international bedeutsamen großen Schutzgebiete Siebengebirge und Siegaue. Diese Hinweise seitens des Kreises hätten eine Baugenehmigung durch die Stadt sofort ausgeschlossen.
Statt dessen habe sich der Kreis auf einen außerordentlich zweifelhaften Handel eingelassen und die Renaturierung des Unterlaufes des Selbaches sowie die Sanierung von Altlasten gegen die weitere Zerstörung der Pleisbachaue eingetauscht. Solche Tauschgeschäfte erweckten unweigerlich den Eindruck von Kungelei, da sie mit erheblichen geldwerten Vorteilen für Privatpersonen auf Kosten verbindlicher, formaler Naturschutzvorgaben verbunden seien. Im besten Fall hätten Kreis und Stadt ihr zustehende Abwägungs- bzw. Ermessensspielräume weit überschritten. Altlastenbeseitigung und Bachsanierung wären nach eigenen Rechtsvorschriften zu erreichen gewesen. Eine Behörde dürfe solche Tauschgeschäfte nicht vollziehen, wenn sie dabei selbst gegen verbindliche Vorgaben vorstoße. Hier seien Regelungen z.B. des Baugesetzbuches, des Landschaftsplanes und des Regionalplanes missachtet worden.

Fast schon nebensächlich ist es in der gegeben Situation, dass das Verfahren im Landschaftsbeirat nicht thematisiert wurde. Der hätte wegen des bestehenden Landschaftsschutzes nach Ansicht des BUND eindeutig gehört werden müssen, ehe der Kreis entscheidet. Das Landschaftsgesetz NRW sähe in § 11 Absatz 2 eine Beteiligung des Beirates in allen "wichtigen Entscheidungen" vor.

Der Fall "Scheurenmühle" ist übrigens erst in der Folge verfehlter Landespolitik möglich. Diese hat nämlich die Zuständigkeit der Bezirksregierung bei der Bauaufsicht in vielen Fällen ganz abgeschafft. Damit wurde eine wichtige Kontrollinstanz ausgeschaltet. Seitdem ist es für die Kommunen ungleich leichter, die weiterhin verbindlichen Vorgaben der ordnenden Regionalplanung und damit die landesweiten Planungsziele zu Gunsten lokaler Kungelei zu durchkreuzen.

Informationsmaterial zur Pressemitteilung:
Scheuren Luftbild
Scheurenmühle Bio LANUV
Scheurenmühle LP 9
Scheurenmühle Regionalplan


V.i.S.d.P.
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241-2007566

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