BUND Rhein-Sieg-Kreis


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Pressemitteilung vom 05.10.2009

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Kein Kormoranabschuss an der Sieg
Einstweiliger Rechtsschutzantrag der Tier- und Naturschützer war erfolgreich!

Rhein-Sieg-Kreis, 5.10.2009: Der geplante Abschuss von Kormoranen an der Sieg ist ohne förmliches Befreiungsverfahren unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht in Köln am 1.10.2009 beschlossen. Damit dürfen die Vögel im Jahr 2009 nicht mehr getötet werden, die tiefgreifende Störung auch anderer Vogelarten wurde abgewendet.
Der Europäische Tier- und Naturschutz e.V. (ETN), das Komitee gegen den Vogelmord e.V. sowie der Antrag stellende Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in NRW begrüßen den Beschluss, da hierdurch der Abschuss leidensfähiger Wirbeltiere verhindert und das Tötungsverbot des Tierschutzgesetzes erfüllt sei.

Der Rhein-Sieg-Kreis hatte bereits zum zweiten Mal auf Antrag der Sieg-Fischerei-Genossenschaft den Abschuss von Kormoranen an der Sieg gestattet, ohne die anerkannten Naturschutzverbände förmlich zu beteiligen. "Dem BUND wurde allerdings nicht nur das ihm gesetzlich zustehende Beteiligungsrecht verweigert, sondern zugleich die Möglichkeit einer späteren gerichtlichen Überprüfung durch das Verwaltungsgericht genommen." sagt Dr. Frank Niederstadt (Hannover), der Rechtsanwalt des BUND in dieser Sache.
Das Gericht hat das Vorgehen der Kreisverwaltung beanstandet und damit den Abschuss ohne das vorherige Befreiungsverfahren untersagt. Eine gebietsschutzrechtliche Befreiungsentscheidung für den Abschuss ist vorliegend erforderlich, da in den betroffenen Naturschutzgebieten Tiere geschützt sind und nicht getötet oder gestört werden dürfen.

Das Verwaltungsgericht hat im Beschluss eine Reihe von wichtigen Hinweisen gegeben: Zum einen hält es einen ausreichenden wissenschaftlich gestützten Nachweis, dass Kormorane den Rückgang von Fischarten im konkreten Gebiet bewirken, für erforderlich. Die Kormoranverordnung und der hierzu ergangene Erlass des Landesumweltministeriums ersetzen diese konkrete Beweisführung im Naturschutzgebiet nach Auffassung des Gerichtes nicht.
Zum anderen bezweifelt das Gericht, ob ein Verlust an Fischen durch den Kormoran der Fischerei-Genossenschaft wirklich unzumutbar sei, er also im Naturschutzgebiet eine ungewollte Härte oder eine ungewollte Beeinträchtigung der Natur darstelle.

"Durch den Beschluss wird klargestellt, dass innerhalb von Schutzgebieten die Kormoran-Verordnung und der Kormoran-Erlass nur bei ausreichender fachlicher Basis angewendet werden dürften. Sie könnten nicht pauschal die erforderlichen Ausnahmebegründungen ersetzen!", resümiert Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND NRW. "Dieser Anspruch müsse nun flächendeckend im Land beachtet werden!", fordert er zur Würdigung des Beschlusses auf.
Im vorliegenden Fall hat das Gericht dargelegt, dass es auch materiellrechtliche Bedenken gegen die Wirksamkeit einer Abschussgenehmigung in den betroffenden Naturschutzgebieten hätte. Den Verwaltungsrichtern fehlt es schlicht an belastbaren Untersuchungen zum Einfluss der Kormorane auf die Fischbestände.
Für Achim Baumgartner, Sprecher des BUND Rhein-Sieg, Anlass genug den Kreis aufzufordern, die rechtliche Qualität solcher Entscheidungen zukünftig zu verbessern. Es immer wieder auf eine Klage ankommen zu lassen, die stets Geld und Mühe koste, sei nicht der richtige Weg für einen guten Umgang miteinander.
Den Anglern bietet der BUND jetzt einen konstruktiven Dialog an: "Vögel und Fische sind gleich schutzwürdig und wir sollten uns zusammen dafür einsetzen, dass an der Sieg die Schutzmaßnahmen getroffen werden, die Vögel und Fische brauchen. Aber wir werden nicht still zusehen, wenn der Kormoran immer aufs Neue zum Prügelknaben für jahrzehntelange Verfehlungen beim Gewässer- und Fischschutz gemacht wird!" sagt Baumgartner.
Der BUND bedankt sich bei den beiden Tierschutzorganisationen ETN und Komitee gegen den Vogelmord für die gute und wirkungsvolle Zusammenarbeit.


BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstarße 14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241/2007566
(V.i.S.d.P.)

ETN e.V.
Europäischer Tier- und Naturschutz e.V.
Hof Huppenhardt
53804 Much
Tel.: 02245/6190-0

Komitee gegen den Vogelmord e.V.
Auf dem Dransdorfer Berg 98
53121 Bonn
Tel.: 0228/665521


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