BUND Rhein-Sieg-Kreis


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Pressemitteilung vom 05.09.2006

Pressemitteilungen > 2006


BUND sorgt sich um Naturdenkmale:
Entscheidung des Kreistages überfordert Privatpersonen


Rhein-Sieg-Kreis: Im Mai 2006 haben mit der Rechtskraft der Landschaftsplanänderungen etliche Naturdenkmale im Kreisgebiet nun endgültig ihren Schutz als Naturdenkmal verloren. Insgesamt hat der Kreistag knapp die Hälfte (39 von 87) seiner Naturdenkmale vom Schutz freigestellt. Jetzt beginnt der Herbst und der BUND ist besorgt, dass nun für eine ganze Reihe der ehemaligen Naturdenkmale die Tage gezählt sind. Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) ist das ein besonderes Problem, denn betroffen sind dabei nicht nur wichtige Baumpersönlichkeiten und Kulturzeugen, sondern auch etliche bedrohte Tierarten (vor allem Fledermäuse, Großkäfer und Spechte). Deshalb liegt dem BUND daran, alle Baumeigentümer darauf aufmerksam zu machen, dass neben dem Baumschutz immer auch rechtliche Aspekte des Artenschutzes bei alten Baumveteranen mit darüber entscheiden, ob ein Baum beseitigt werden darf. Der Wegfall des Naturdenkmalschutzes hebt die Artenschutzbestimmungen nämlich keineswegs auf!

Für den BUND ist die neue Situation eine deutliche Verschlechterung für die Eigentümer, da die Rechtsunsicherheit erkennbar zunimmt. Es ist nicht sinnvoll, als Kreis plakativ selbst aus der förmlichen Zuständigkeit für diese besonderen Bäume auszusteigen, wenn faktisch viele der Bäume nach dem Artenschutzrecht weiterhin nur in extremen Fällen angetastet werden dürfen.

Zuvor war eine Beachtung des Artenschutzes automatisch gewährleistet, wenn der Baumeigentümer mit der unteren Landschaftsbehörde Maßnahmen am Baum wegen des bestehenden Naturdenkmalschutzes abstimmen musste.

Die Entscheidung des Kreistages, sich aus Kostengründen von den Naturdenkmalen zu trennen, hält der BUND jedoch auch grundsätzlich für falsch und er hat dies auch in seiner Stellungnahme im Verfahren 2004 ausführlich dargelegt:

  • Nach wie vor liegt keine nähere Begründung des Kreises vor, die darlegt, dass die vom Kreis auf seine Rechnung bislang erfolgte Baumpflege überhaupt in seiner Zuständigkeit liegt oder ob hierfür nicht schon immer die Baumeigentümer selbst verantwortlich waren - so wie bei jedem anderen Baum auch, etwa im Falle der Baumschutzsatzungen. Es blieb im Verfahren offen, ob hier der Kreis jahrelang ohne Not Privatleute von ihren Kosten freigestellt hat. Das wäre in gewisser Weise ja sogar nachvollziehbar, jedoch dürfte dann nicht diese freiwillige Kostenübernahme schlussendlich zum Argument gegen einen förmlichen Schutz eines Baumes als Naturdenkmal mutieren.


  • Einen kritischen Blick verdient jedoch auch der Pflegeaufwand, der selbst um die Bäume betrieben wird, die in der freien Landschaft stehen. Die Baumpflege hat sich zum hochspezialisierten, lukrativen Geschäftszweig entwickelt und die Gefahr ist groß, dass Pflegefirmen hier lieber zu viel als zu wenig am Baum arbeiten. Hier sähe der BUND gerne eine Betreuung der Bäume z.B. durch eine Fachkommission. Auch dadurch könnten wahrscheinlich Pflegekosten eingespart werden.


  • Der Entscheidung des Kreises fehlt die Basis, zugleich neue Bäume in den Schutz aufzunehmen. Hierfür hatte der BUND einen ausgefeilten Verfahrensvorschlag unterbreitet, der keine Beachtung gefunden hat. Alte Bäume zu sichern und zu erhalten ist aber in Zeiten schärferer Bedingungen in der Forstwirtschaft und noch immer sehr raren Naturwaldzellen aus kulturellen und ökologischen Gründen unbedingt erforderlich.


V.i.S.d.P.:
BUND RSK
c/o Achim Baumgartner
Steinkreustraße 14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241/ 2007566

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