BUND Rhein-Sieg-Kreis


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Pressemitteilung vom 05.04.2009

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Biogasanlage frisst Bornheimheimer Landschaft -
BUND vereitelt illegalen Grünlandumbruch im Naturschutzgebiet

Bornheim, 5.4.2009: Mit der Feldbestellung im Frühjahr zeichnen sich jetzt die ersten negativen Folgen der Bornheimer Biogasanlage im Vorgebirge ab. Mitten im Landschaftschutzgebiet im Umfeld des Heimatblickes werden in diesen Tagen zahlreiche Dauergrünlandflächen am Neuweg umgebrochen, um dort Mais für die Biogasproduktion anzubauen. Damit setzt sich der landesweite Trend erheblicher Grünlandverluste durch Biogasanlagen fort, der dem Land NRW große Probleme bereitet. Denn zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten, darunter Wiesenpieper, Schwarzkehlchen, Steinkauz und Neuntöter, sind auf Grünland angewiesen. Der vermehrte Umbruch gefährdet die Naturschutzziele des Landes NRW, das hier auch gegenüber der EU Rechenschaft schuldig ist. Zur Zeit bereitet das Landesumweltministerium eine Verordnung zum Schutz des Grünlandes vor, für Bornheim kommt sie allerdings erst einmal zu spät, der Grünlandumbruch und damit der Verlust der typischen Landschaft ist im vollen Gange.
Die gute Nachricht lautet: Dank der Aufmerksamkeit des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der schnellen Reaktion der unteren Landschaftsbehörde und der Kreisbauernschaft konnte der Umbruch auch von Flächen im Naturschutzgebiet vor erfolgter Ausführung verhindert werden (s. Karte, grüner Kreis), dort ist der Umbruch verboten.

Der Landschaftsplan Bornheim, ein Planungsinstrument des Kreises, schützt das Grünland im Landschaftsschutzgebiet allerdings nicht. Dieses Verbot gilt nur im Naturschutzgebiet und dieses ist leider nach den Wünschen der Landwirtschaft sehr eng und nicht nach fachlichen Kriterien, sondern nach Eigentümer- bzw. Lobbyinteressen abgegrenzt worden. Anders lässt sich nicht erklären, weshalb zwischen den beiden Naturschutzgebieten 2.1.16 ("Quarzsandgrube Brenig") und 2.1.18 ("An der Roisdorfer Hufebahn") so viel Raum für den schwächeren Landschaftsschutz eingeräumt wurde (s. Karte, rote Kreise) und warum im Landschaftsschutzgebiet der Umbruch nicht ebenfalls verboten oder zumindest begrenzt wird.

Der BUND anerkennt, dass sich die unteren Landschaftsbehörde nach den Hinweisen des BUND Rhein-Sieg-Kreis auf den anstehenden Umbruch im konkreten Fall durchaus bemüht hat, in Gesprächen mit dem Landwirt den Umbruch auch im Landschaftsschutzgebiet zu vermeiden. Das gelang nicht, obwohl der BUND sogar angeboten hatte, mit eigenem Kapital eine naturschutzverträgliche Lösung zu unterstützen. Tatsache ist aber auch, dass einmal mehr die schwachen Schutzgebietsvorgaben im kreiseigenen Landschaftsplan einen effektiven Schutz der Landschaft vereitelt haben. Zugeständnisse im Ausweisungsverfahren fallen im späteren Alltagsgeschäft den Schutzbemühungen in den Rücken, eine Gefahr, auf die der BUND regelmäßig hinweist, wenn er Pufferzonen an Schutzgebieten, naturschutzfachlich orientierte Abgrenzungen und ausreichend große Naturschutzgebiete einfordert.

Noch ein Wort zu Biogasanlagen: Der BUND unterstützt die Nutzung von Ernteresten, Biomüll und von Biomasse aus der Landschaftspflege für die Biogasnutzung. Problematisch ist der unkontrollierte und ungelenkte Anbau von Biomassepflanzen, ohne dabei auch andere Belange wie den Naturschutz oder den Schutz der Landschaft zu beachten. Der BUND fordert regenerative Energien, aber auch diese Industrie bedarf - wie im Falle der Biomasseheizkraftwerke und der Forstwirtschaft - von Anfang an der Lenkung und Steuerung, damit andere Schutzgüter wie Natur und Landschaft nicht die Verlieren sind.

V.i.S.d.P:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 2007566

Links zum Thema
http://www.bund-rsk.de/pressemitteilung_vom_12082009.html
http://www.youtube.com/watch?v=FccGRAQAw0o




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