BUND Rhein-Sieg-Kreis


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Pressemitteilung vom 04.09.2006

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BUND widerspricht Golfplatzplänen in Wahlscheid -
nur Nachteile für die öffentlichen Belange


In einem seltsamen Agreement scheinen bislang alle Verwaltungsebenen die Idee, unmittelbar neben dem bestehenden Golfplatz in Lohmar- Wahlscheid / Schloss Auel eine zweite, kleinere Golfanlage zu errichten, hinzunehmen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) kann dieser Haltung nicht folgen und hat nun im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes seine Bedenken vorgelegt ( siehe Stellungnahme).

Für den BUND ergeben sich insbesondere vier kritische Punkte:

  • Die Fläche wurde im Gebietsentwicklungsplan wegen der unmittelbaren Nähe zum FFH- Gebiet Agger als "Bereich für den Schutz der Natur" (BSN) ausgewiesen. Ein Golfplatz erfüllt diese Voraussetzung schlicht nicht. Er stellt eine störende Nutzung dar, die eindeutig nicht dem Naturschutz dient. "Hier sollte eigentlich die Anpassungspflicht der kommunale Planung an den Regionalplan durchgesetzt werden", formuliert Achim Baumgartner aus dem Kreisvorstand des Verbandes die Erwartung des BUND an die Stadt Lohmar sowie die Bezirksplanungsbehörde.


  • Ein großer Teil der Fläche steht unter Landschaftsschutz. Auch diese Schutzkategorie dient dazu, Landschaft als kulturelles Zeugnis und als Freiraum zu erhalten. Golfplätze mit ihrer privaten und künstlichen Ausstrahlung widersprechen diesem Schutzziel. Weshalb die untere Landschaftsbehörde des Kreises hier nicht protestiert, entzieht sich dem Rechtsverständnis des BUND.


  • Der Golfplatz führt zu einer Reduktion des Retentionsraumes der Agger um ca. 1550 cbm. Das ist nicht sehr viel, jedoch im Kontext immer weiterer Einschränkungen der Gewässer ein Verlust, der gemäß Landeswassergesetz (LWG) zunächst verboten ist, zumindest aber kompensiert werden muss. Die im Verfahren dazu vorgeschlagene Maßnahme, den Steffensbach auszubauen, widerspricht den Zielen der Gewässerentwicklung gemäß Wasserrahmenrichtlinie. "Das Befreiungsverfahren gemäß § 113 LWG ist in der jetzigen Form fachlich nicht ausgereift und müsste daher von der unteren Wasserbehörde zurückgewiesen werden", ist der BUND überzeugt.


  • Schließlich dient das Vorhaben ausschließlich privaten Interessen, schadet jedoch einigen öffentlichen Belangen erheblich. So fehlten dem Wohnbaugebiet, das dort ringsum vom bereits bestehenden Golfplatz und der Durchgangsstraße eingeschlossen ist, naturnahe Spielräume für Kinder. Nach Auskunft vor Ort leben ca. 35 Kinder in der kleinen Siedlung, die die Golfplatzflächen wegen der Gefahr, von Golfbällen getroffen zu werden, kaum nutzen können. Eine Entwicklung der Ackerfläche zur Spielbrache wäre daher eine sehr viel passendere Lösung für die Menschen in Wahlscheid. "Für die Bewohner von Wahlscheid gäbe es viele bessere Lösungen als die bestehende Golfplatzmonotonie auszubauen.", appelliert der BUND an die Verantwortung der Politik, hier das Allgemeinwohl stärker zu beachten.


Der BUND rechnet fest damit, dass die bestehenden Verfahrensdefizite nun aufgearbeitet und die öffentlichen Belange ausreichend berücksichtigt werden, so Achim Baumgartner vom BUND:
"Ein Golfplatz an dieser Stelle ist eigentlich nicht möglich."

V.i.S.d.P.
BUND Rhein- Sieg- Kreis
c/o Achim Baumgartner
Steinkreuzstraße 14
53757 Sankt Augustin
02241/2007566

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