BUND Rhein-Sieg-Kreis


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Pressemitteilungen > 2019

BUND fordert mehr Naturschutz durch Politik und Behörden –
Die Anwendung der Naturschutzgesetze muss zum Regelfall werden

Der Natur im Kreisgebiet geht es schlecht. Politische Fürsprecher in den Parteien und Fraktionen sind trotz des Artensterbens, des Klimawandels und des Flächenfraßes rar geworden. Das Wissen um vom Recht gesetzte Grenzen, die nicht zuletzt durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Schutz der Natur und der Umwelt, also auch der Menschen, immer wieder verdeutlicht und entwickelt werden, erreichen die Vollzugsbehörden in den staatlichen Behörden und die kommunalen Parlamente unzureichend und in der Regel um Jahre verzögert. Rechtsstaatlichkeit als gemeinsame Basis eines Wettbewerbs um gute Lösungswege für alle öffentlichen Belange geht zunehmend im Grau der allgemeinen Unkenntnis und des Desinteresses unter. Naturschutzfachliche Ziele aktiv und nicht nur symbolisch – wie oft im Fall des Insektensterbens – zu unterstützen, findet in den Kommunen so gut wie nicht statt. Landesweit bedrohten Arten eine Heimat bieten zu dürfen, gilt nicht als Gewinn und löst in Räten und Planungsämtern offenbar keinen Stolz, sondern vor allem Unbehagen aus. Rücksichtnahme auf solche Arten verlangt nach angepassten Plänen und mitunter Verzicht, das scheint nicht zumutbar. Die Verantwortung der Räte und Kommunalverwaltungen muss aber allen öffentlichen Belangen gleichermaßen gelten.
Mit einer düsteren Bilanz startet der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Kreisgruppe Rhein-Sieg-Kreis, in das Jahr 2019. Er fordert mit Nachdruck, den Raubbau an der Natur im Rhein-Sieg-Kreis zu beenden und im Kreishaus neben einer Verkehrs-, Siedlungs-, Gewerbe-, und Tourismuspolitik endlich auch eine starke und wirkungsvolle Naturschutzpolitik aufzubauen. Der Kreis, also zuallererst Landrat Sebastian Schuster und die Koalition aus CDU und GRÜNEN, ist aufgerufen, ein funktionierendes Netz des Biotopverbundes planerisch zu sichern und naturschutzfachlich zu entwickeln sowie endlich die Maßnahmenkonzepte für alle Schutzgebiete aufzustellen und entsprechend aktiv und wirksam zu gestalten. Er ist aufgerufen, die Dauerkonflikte beim Amphibienschutz an Straßen endlich systematisch kreisweit aufzuarbeiten und die Kommunen kritischer bei eigenen Planungen zu begleiten. Zur Unterstützung der Energiewende bedarf es klarer Steuerungsvorschläge, um Einzelplanungen insbesondere zur Windkraft naturverträglich räumlich konzentrieren zu können.

Besonders schlecht steht es, belegt durch die Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), um den Schutz der großen europäischen Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) im Kreisgebiet. Zu nennen sind vor allem die Wahner Heide, das Siebengebirge und die Sieg. Die räumliche Abgrenzung der dort ausgewiesenen FFH-Gebiete erfolgte von Anfang an zu eng. Es wirkt daher besonders nachteilig, dass der Schutz der Gebiete vor negativen Auswirkungen aus der Umgebung ("Umgebungsschutz") vom Kreis und den Kommunen so gut wie nicht umgesetzt wird. Bauen bis an die Schutzgebietsgrenze wird regelmäßig und im großen Stil zugelassen, vor allem in Königswinter, aber auch in Meckenheim, Troisdorf, Windeck und anderswo.
Von Verboten freistellende Ausnahmen in den Landschaftsplänen, die der Kreis selbst aufstellt, werden genutzt, um immer neue Eingriffe zuzulassen, obwohl diese längst den aktuellen Vorgaben des EuGH und zahlreichen BVerwG-Urteilen widersprechen.
So können großflächige Holzeinschläge (Windwurf, Borkenkäfer), umfangreichste Felssicherungen und touristische Mehrbelastungen ohne naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren und ohne die Prüfung besserer Alternativen möglich werden. Typische Beispiele sind die Sanierung der Löwenburg (2016) sowie die Felssicherungsmaßnahmen in Lohmar-Wahlscheid (2016) und die seit 2017 laufende Sanierung des Drachenfelsens mit einem erst Ende 2018 gestarteten FFH-Ausnahmeverfahren, sozusagen zum Abschluss der Bauarbeiten. Hierzu gehört auch der Holzeinschlag im Naafbachtal 2018 durch den Aggerverband und jetzt aktuell im Siebengebirge. Für beide Fälle fehlt eine FFH-Prüfung. Auch die touristische Mehr-Nutzung des Siegtales auf den Wegen und im Rahmen zusätzlicher Freizeitangebote hat nie eine FFH-Prüfung gesehen.
Land- und Forstwirtschaft sowie die Sportfischerei erfahren in den Gebieten so gut wie keine Einschränkungen, greifen aber z.B. durch Düngung und Maschineneinsatz oder Besatzmaßnahmen massiv in die zu schützenden Lebensräume ein. Dass alle diese Maßnahmen dann auch der FFH-Prüfungspflicht unterliegen können, will im Kreis niemand als erhebliche Beeinträchtigung wahrhaben. Auswirkungen von Niederschlagswassereinleitungen aus Siedlungen in das Einzugsgebiet von Sieg, Agger und Bröl werden fast durchweg ohne FFH-Prüfung zugelassen.
Es ist auch kein korrekter Weg, in den Vorprüfungen von Eingriffen offensichtliche Beeinträchtigungen nicht zu erkennen und die zwingend durchzuführende Prüfung auf eine negative Wirkung zusammen mit anderen, vorangegangenen bzw. ebenfalls geplanten Beeinträchtigungen ("Summationsprüfung") regelmäßig ausfallen zu lassen (§ 34 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)).

Ungebrochen ist die Genehmigung von Beeinträchtigungen in den nur national relevanten Schutzgebieten durch die untere Naturschutzbehörde über Ausnahmen, die inhaltlich nicht die rechtlichen Vorgaben erfüllen. Ausnahmen vom Schutz sind nur nach den Regeln der Landschaftspläne und des Bundesnaturschutzgesetzes möglich. Einen breiten Entscheidungsspielraum hat die Kreisverwaltung hierbei nicht. Es ist daher unzulässig, Weihnachtsbaumkulturen wie in Bornheim zuzulassen, deren Anpflanzung bereits im Landschaftsplan ausdrücklich verboten worden ist. Es ist auch unzulässig, im Spicher Wald einen Kletterpark im Landschaftsschutzgebiet zu genehmigen, wenn im Landschaftsplan die entsprechenden Beeinträchtigungen für die Natur ausgeschlossen werden. Die Möglichkeit einer Ausnahme ist ausschließlich im Rahmen der Vorgaben des Landschaftsplanes möglich und eröffnet der Verwaltung keinen erweiterten, eigenen Entscheidungsspielraum. Dabei ist es von essentieller Bedeutung, die negativen Wirkungen eines Vorhabens möglichst vollständig zu erkennen und Eingriffe in ihrer Gänze zu erfassen. Externe Gutachten, die von den Bauherren und Eingreifenden selbst finanziert und beauftragt werden, müssen nach den rechtlichen Vorgaben für das Verwaltungshandeln kritisch hinterfragt werden.

Auch im besonderen Artenschutz, für den die Kreisverwaltung verantwortlich ist, sind die Vollzugsdefizite gewaltig. Für die Zulässigkeit eines (Bau-) Vorhabens vorgeschriebene Schutzmaßnahmen funktionieren oft nicht, während die Eingriffe uneingeschränkt fortgesetzt werden. Für deren Genehmigung ist der wirksame Artenschutzvollzug jedoch rechtlich eine Voraussetzung. Die Mehlschwalbenkolonien in Ruppichteroth (Huwil-Werke) und Troisdorf (Abriss Camp Altenrath) wurden zerstört, eine Nachlese, wie diese Defizite kompensiert werden können, ist jedoch nicht erkennbar. Die Wechselkröten in Bornheim verlieren ständig neue große Flächen ihres Lebensraumes. Rebhuhn und Kiebitz sterben trotz festgelegter (unzureichender) Maßnahmen z. B. zur Ortsumgebung in Bornheim und Alfter (L 183n) aus und die Maculinea-Falter im Gewerbegebiet Altebach (Eitorf, Bebauungsplan 14.5) verschwinden mehr und mehr. Diese Defizite bleiben ohne erkennbare Reaktion der zuständigen Vollzugs- und Aufsichtsbehörden.

Die Eingriffsregelung ist das älteste Sorgenkind des Naturschutzes. Denn der dauerhafte Vollzug der festgelegten Maßnahmen war schon immer ein großes Problem. Der Rhein-Sieg-Kreis hat aktiv an der Entwicklung der der sogenannten „Kompensation Blau“ mitgewirkt, einem besonders nachteiligen
Kompensationsmodell für Eingriffe. Es bringt die Natur um zahlreiche Kompensationsmaßnahmen, dem Eingreifer dagegen hohe finanzielle Ersparnisse. Die Grundidee ist dabei, an Gewässern (deshalb das "Blau") von aktiven Schutzmaßnahmen abzusehen und als Kompensation solche Entwicklungen anzuerkennen, die durch die Gewässerdynamik in der Zukunft möglicherweise von selbst entstehen könnten. Sehr nachteilig ist, dass der zeitnahe und tatsächliche Eintritt der Kompensation und damit der geforderte Ausgleich des Eingriffes zugunsten der Natur nicht mehr entscheidend ist. Die Zulässigkeit dieses Verfahrens wird vom BUND nachdrücklich bezweifelt!
Doch auch der Normalvollzug der Eingriffsregel fällt den Kommunen schwer. Zahlreiche Maßnahmen liegen brach oder sind, da nur in bilateralen Verträgen mit dem Kreis dargestellt, kaum nachvollziehbar und von außen nicht zu kontrollieren. Kompensation wird immer findungsreicher für eigentlich gewöhnliche Aufwendungen der Landnutzer eingesetzt, etwa für den forstwirtschaftlich ohnehin anstehenden Bestandsumbau von Fichte in Laubwald. Forstwirtschaftlich genutzt wird dieser Laubwald aber später trotzdem. Eine angemessene Mehrung von Baumhöhlen, Alt- oder Totholz oder ein verbesserter Bodenschutz entstehen so nicht. Hier finden sich die Interessen der Forstwirtschaft und der Kommunen zum Nachteil der Natur.
Die Eingriffsregelung führt in der aktuellen Anwendung im Kreisgebiet oft zu einer Verschlechterung für die Natur und fast immer zu Flächenverlusten.

Die Akteure der Bauleitplanung, Planungsämter und Räte, nehmen naturschutzfachliche Zielpläne offenbar kaum wahr. Vorhandene Biotopverbundkorridore, die das LANUV planerisch darstellt, werden oft nicht einmal als Belang im Aufstellungsverfahren abgewogen. Korridore durch den Rückbau nicht mehr genutzter Gebäude an besonders störenden Standorten wie am Bahnhof Kottenforst (Meckenheim, Bebauungsplan 102) oder in Königswinter (78. Änderung des Flächennutzungsplanes / Bebauungsplan 60/60) zu unterstützen, scheint einem Gemeinderat geradezu abwegig. Ähnlich dramatisch entwickelt sich ganz aktuell die Planung der Stadt Bornheim, die mit den Bebauungsplänen Hersel 30 und 31 aktiv den Biotopverbund und Artenschutzflächen sowie das Freiraumprojekt des Grünen C angreift.
Doch auch großen Planungsträgern fällt die Rücksichtnahme auf Naturschutzbelange extrem schwer. Bei der laufenden Generalsanierung der A 3 durch den Landesbetrieb Straßen NRW werden nun statt der freistehenden Metall-Mittelleitplanken geschlossene Betonelemente eingebaut. Sie verhindern endgültig den nächtlichen Wechsel von Tieren über die Autobahn, ohne dazu eine Eingriffsbewältigung vorzusehen; das ist inakzeptabel. Solche Planungen sind auch mit dem BNatSchG § 2, Absatz 2 unvereinbar. Die Behörden sollen im Rahmen ihrer Aufgaben die Naturschutzziele unterstützen, statt sie ohne Not bzw. ohne Ausgleich zu beeinträchtigen.
Dass im laufende Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln bzw. beim Landesverkehrsministerium zum Flughafen Köln-Bonn eine FFH-Prüfung fehlt, ist absolut unverständlich.

Der BUND hält eine Trendwende hin zur wirksamen Rücksichtnahme gegenüber anderen Lebewesen für unausweichlich. Denn der Klimawandel und das Artensterben setzen sich fort. Der Natur fehlen schon jetzt im Kreisgebiet an vielen Stellen entscheidende Gebiete für den Aufbau stabiler Populationen. Anspruchsvolle, oft störungsempfindliche Arten wie Wendehals, Ziegenmelker, Steinkauz, Kiebitz, Rebhuhn und Uferschwalbe haben es immer schwerer im Kreisgebiet, ebenso Wechselkröte, Zauneidechse und Kreuzkröte. Arten wie der Laubfrosch und die Knoblauchkröte hängen mit wenigen Tieren unmittelbar von direkten Artenschutzmaßnahmen ab, so klein sind die Bestände.
Die in Rio 1992 vereinbarte Frist, bis zum Jahr 2010 einen Stopp des Artensterbens zu erwirken, ist längst verstrichen, ohne dass der Erfolg erzielt wurde. Die völkerrechtlich verbindlichen Aichi-Vorgaben (2010) verlangen nun, bis zum Jahr 2020, also im nächsten Jahr, den Verlust der Lebensräume zu halbieren und das Aussterben von Arten zu beenden. Wie das unter den gegebenen Umständen im Rhein-Sieg-Kreis gelingen soll, ist völlig offen.
Setzt in den Räten und im Kreistag sowie bei den Aufsichts- und Genehmigungsbehörden kein Bewusstseinswandel ein, werden die in Deutschland hochgeschätzte kommunale Selbstverwaltung und die Art der Rechtsaufsicht über die Kommunen in den Fokus der Kritik der EU gegenüber Deutschland geraten müssen. Sie hat für den Vollzug der Naturschutzrichtlinien mit Sorge zu tragen. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Natur- und Umweltschutzmaßnahmen zeugen bereits jetzt von den großen Defiziten im deutschen Naturschutz.


V.i.S.d.P.:
BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
02241 145 2000

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