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BUND begrüßt neue Getrennt-Abfuhr der Weihnachtsbäume
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Kreisgruppe Rhein-Sieg, begrüßt ausdrücklich die von der RSAG vorgenommene Neuregelung zur Weihnachtsbaumabfuhr! Die Abfuhr der vertrockneten Nadelbäume erfolgt nun im Januar und Februar im Wechsel zur Biotonne. Dadurch ist es fortan möglich, die Weihnachtsbäume wenigstens konsequent als Holzrohstoff wiederzunutzen, anstatt sie der Kompostierung zuzuführen. Weihnachtsbäume eignen sich z. B. als Rohmaterial für Hackschnitzel, also zu Heizzwecken. Die Nutzung ist sinnvoll, da in Deutschland zu große Anteile des Stammholzes aus den Forsten in die Verbrennung gehen und damit für andere Zwecke, etwa als Bauholz, nicht mehr zur Verfügung stehen. Besser ist eine vorgeschaltete Folgenutzung der Weihnachtsbäume zunächst in Spanplatten oder ähnlichen Produkten der Holzindustrie. Dadurch wird der Holzkreislauf länger aufrechterhalten, ehe am Schluss wohl regelmäßig die Verbrennung zu Heizzwecken stehen wird.
Eine gelungene Folgenutzung der Weihnachtsbäume täuscht indes nicht darüber hinweg, dass der Anbau von Weihnachtsbäumen oft nicht mit ökologischen Standards vereinbar ist. Anbauflächen werden oft mit Herbiziden behandelt, um störenden Graswuchs zu unterdrücken. Der Anbau beeinträchtigt zudem das Landschaftsbild und ist daher in vielen Schutzgebieten ausdrücklich verboten. Der Weihnachtsbaumanbau außerhalb des Waldes ist nach der Eingriffsregel des Landesnaturschutzgesetzes (§ 30) kompensationspflichtig, es bedarf also naturschutzfachlicher Ersatzmaßnahmen, um die Schäden auszugleichen. Die Kompensationspflicht betrifft alle Kulturen, die größer als ein Hektar sind, bei kleineren Flächen ist der Einzelfall zu prüfen.
Im Rhein-Sieg-Kreis erfolgt der Anbau oft auf naturschutzfachlich kritischen Standorten, so z.B. in Sankt Augustin und Bornheim.
V.i.S.d.P.:
BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
02241 145 2000