BUND Rhein-Sieg-Kreis


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PM_180930_Gewerbeflaechenkonzept

Pressemitteilungen > 2018

"Gemeinsames Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen" Bonn / Rhein-Sieg
Bedarfsfrage bleibt ohne Planungsziel

Das Gemeinsame Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn (August 2018) hat potentielle Gewerbe- und Industrieflächen eingegrenzt und eine Art Vorauswahl vorgenommen. Der Bedarf wurde dabei auf einer mathematischen Basis errechnet und es wurde eine breite Verteilung der Flächen im Raum angestrebt. Eine einzelbetriebliche Bedarfsanalyse fehlt.
Der "Bedarf" im Sinne des Gutachtens stellt keinen seriösen Planungsanlass dar. Auf diese Weise begründete Bedarfe lassen sich für alle Belange problemlos darstellen. Auch die Land- und Forstwirtschaft, die Naherholung, der Naturschutz oder der Sport würden weitere Flächen, die ihnen planerisch zugänglich gemacht werden, ausfüllen. Wofür der Bedarf somit genutzt werden soll, bleibt aktuell völlig offen, das Planungsziel wurde nicht definiert.

Der BUND weist darauf hin, dass diese Art der Raumplanung wenig hilfreich ist, um die Probleme des Flächenverbrauchs zu bewältigen. Denn ein weiterer Flächenverbrauch mindert die Lebensqualität der Menschen in den Städten und Gemeinden, die nicht nur auf die Gewerbesteuer, sondern auch auf die Einkommenssteuer angewiesen sind. Die Reform der Gewerbesteuer ist längst überfällig, als direkte kommunale Steuer setzt sie falsche Anreize und verschärft das Konkurrenzdenken der Kommunen untereinander. Entsprechend fehlt eine wirtschaftliche Kooperation der Kommunen im aktuellen Konzept und eine gemeindeunabhängige Fokussierung der Vorschlagsflächen auf konfliktärmere Standorte.

Weit entfernt ist das Gutachten davon, grundlegend zukunftsfähig zu planen. Angesichts endlicher und beschränkter Flächen und stets entgegenstehender anderer öffentlicher Belange wäre es ein großer Wurf gewesen, mit dem Status quo an bebauten Flächen auszukommen, ihn zu aktualisieren und anzupassen. Wir müssen endlich damit anfangen, auch die wirtschaftliche Entwicklung auf die bereits bebauten Bestandsflächen zu fokussieren, hohe Bau- und Energiekosten neuer Straßen und Kanalsysteme einzusparen und das bestehende Siedlungsgefüge durch Plananpassungen zu pflegen. Schlagwörter dazu sind Umnutzung, Mischung, Verzahnung und Leerstandbekämpfung. Der Bestand und sein Umbaupotential sind jedoch nicht Kernpunkt des Gutachtens.

Die spannenden Fragen, ob mit den nun gedanklich mit Gewerbe- und Industrie belegten Flächen nicht durch andere Konzepte, etwa in der Landwirtschaft, ebenfalls mehr Arbeitsplätze geschaffen werden können, bleiben unbearbeitet. Alternativen zur Flächennutzung durch Gewerbe- und Industrieflächen finden keine Darstellung im Fachgutachten. Arbeitsplätze und Steuereinnahmen generieren die Flächen bereits heute.

Große Neuansiedlungen sollten aus dem Ballungsraum herausgehalten werden, um den Wohnungsmarkt nicht weiter anzuspannen und um neue Verkehrskonflikte zu vermeiden. Flächenintensive Unternehmen belasten Ballungsräume. Nicht ohne Grund verlangt das Grundgesetz die Entwicklung gleichwertiger Lebensumstände im gesamten Land. Ballungsräume haben hier die Verantwortung, ihre Magnetwirkung auf Unternehmen bewusst nicht zu Lasten des ländlichen Raumes auszunutzen.

V.i.S.d.P.:
BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
02241 145 2000

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