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„Totes Pferd“ Siegbrücke
Windeck-Schladern, 9.4.2018: Der BUND wiederholt vor dem Hintergrund der geplanten Abstimmung am 16.4.2018 im Kreishaus, bei der voraussichtlich die Bedenken des Naturschutzbeirates gegen den Brückenneubau zurückgewiesen werden, seinen Hinweis, dass die Bedenken des BUND gegen den Bau einer völlig neuen Brücke durch das Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet und Naturschutzgebiet Sieg rechtlich begründet sind. Das bundesrechtlich abgesicherte Schutzregime für die Sieg wiegt an dieser Stelle höher als das touristische Interesse am Bau einer Brücke, für die geeignete und sogar bessere Alternativen zur Verfügung stehen. Der erhebliche Eingriff ist daher nicht genehmigungsfähig. Auch die Artenschutzgründe für etliche Vogelarten und den Fischartenschutz überwiegen dem touristischen Interesse. In der gegebenen Situation verbleibt rechtlich kein Abwägungsspielraum für eine politische Entscheidung zu Gunsten einer Brücke.
Verwundert zeigt sich der BUND darüber, dass die politischen Fraktionen in der Sache "Siegbrücke" kein direktes Gespräch mit den Naturschutzverbänden suchen, denn ein fachlicher Austausch gerade auch über die rechtliche Situation wäre sicherlich hilfreich und würde dem Kreis etliche unnötige Aktivitäten und Kosten sparen, anstatt weiterhin in das "tote Pferd" Siegbrücke zu investieren.
Die Aufgabe des Naturschutzes erfüllt der Kreis völlig unzureichend. Kein einziger der 18 geplanten Retentionsräume wurde in den letzten Jahren an der Sieg zurückgewonnen, kein Deich verlegt. Die dringend notwendige weitere Besucherlenkung beim Bau des Siegtalradweges wurde verpasst, stattdessen fehlen inzwischen wichtige, gegenüber der EU melderelevante Brutvogelarten an der Sieg. Das Bootfahren auf der Sieg ist trotz der gravierenden Störwirkungen noch immer nicht verboten, sogar der Kormoranabschuss wurde zu Lasten des Schutzgebietes von der Kreisverwaltung genehmigt und musste vom BUND dann im Jahr 2009 gerichtlich gestoppt werden.
Gleichzeitig fehlt ein Konzept, um die bestehenden Gewässerzugangsstellen für die Menschen attraktiver zu gestalten und die hohe Bedeutung der Sieg für den europäischen Naturschutz überhaupt sichtbar zu machen und zu vermitteln.
Der zwingend zu erarbeitende naturschutzfachliche Managementplan für das Schutzgebiet muss im Jahr 2020 der Bezirksregierung vorgelegt werden, es ist nicht erkennbar, dass er überhaupt erstellt wird.
Der BUND fordert den Kreistag auf, seinen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und für den Schutz und die Entwicklung seiner Schutzgebiete, allen voran Sieg, Wahner Heide und Siebengebirge, endlich mit Nachdruck selbst Sorge zu tragen. Der Kreis ist die staatliche Vollzugsbehörde für den Naturschutz, an ihm liegt es, die Qualität der Schutzgebiete zu sichern und aktiv wiederherzustellen.
V.i.S.d.P.:
BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
02241 145 2000