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Bauen im Überschwemmungsgebiet ist aus gutem Grund verboten!
Rhein-Sieg-Kreis, 29.3.2018: Bauen im Überschwemmungsgebiet der Flüsse ist verboten. Das Wasserhaushaltsgesetz äußert sich dazu im Paragraph 78 ganz eindeutig und setzt damit europäisch abgestimmte Richtlinien um. Das Verbot ist sinnvoll, weil es Hochwasserschäden und damit einhergehende Umweltbelastungen mindert, entweder direkt oder in flussabwärts gelegenen Siedlungen. Zugleich sind die Auen und ihre angrenzenden Freiflächen entscheidende Träger des Biotopverbundes und des Artenschutzes. Der Schutz dieser Korridore steht im Fokus zahlreicher Ministerien, z.B. über die Biodiversitätsstrategien. Der behördenverbindliche Regionalplan stellt die Überschwemmungsgebiete der Gewässer kartographisch dar. Die Gebiete sind also nicht abstrakt beschrieben, sondern konkret festgelegt.
Trotzdem planen aktuell drei Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis neue Baugebiete gegen diese gesetzlichen bzw. planerischen Vorgaben zum vorbeugenden Hochwasserschutz, zur Stärkung des Biotopverbundes und zum Schutz der Gewässer selbst: In Königswinter steht seit Jahren der Bebauungsplan Sumpfweg zu Recht in der Kritik und in Siegburg soll gegen jede Vernunft ein alter Bebauungsplan aus dem Jahr 1992 noch verwirklicht werden. Dort soll ein ganzes Gewerbegebiet in der Siegaue entstehen, während man sonst an der Sieg verzweifelt versucht, endlich verlorene Retentionsflächen für das Hochwasser der Sieg zurückzugewinnen. Schließlich plant die Stadt Bad Honnef ein Baugebiet im Stadtpark, obwohl dort der Regionalplan auf Extremhochwässer hinweist und einen Einstau von mehr als 2 Metern prognostiziert.
Baurecht in offenkundigen Konfliktlagen schaffen zu wollen, steht im Widerspruch zu den Vorgaben des § 1 BauGB. Ziel der Bauleitplanung ist es, eine städtebauliche Ordnung zu erreichen und Konflikte abzubauen, nicht Unordnung und Konflikte zu mehren. Bauleitpläne dürfen keine singulären Einzelinteressen wie das einzelner Grundbesitzer befriedigen, sondern müssen mit den öffentlichen Belangen im Einklang stehen.
Es ist nicht akzeptabel, dass kommunale Räte wie in den drei Beispielfällen achtlos mit übergeordneten, schutzbedürftigen Belangen umgehen und, schlimmer noch, dass die Aufsichtsbehörden dies tolerieren. Anstatt den völlig unangemessenen Plänen der drei Städte klar zu widersprechen und zukunftsgerichtete Lösungen einzufordern, werden ausschließlich für den Sonderfall gedachte Ausnahmeoptionen der Bundesgesetze bereitwillig gewährt und damit hier insbesondere die Ziele des Wasserhaushaltsgesetzes und des Baugesetzbuches missachtet.
"Wir brauchen ein neues Bewusstsein für Verantwortung und Rechtsanwendung bei den Räten im Rhein-Sieg-Kreis!", fordert Achim Baumgartner, Sprecher des BUND Rhein-Sieg-Kreis. Denn dem Gewinn von Bauland stehen nicht nur hohe Zukunftskosten entgegen, sondern auch der Verlust der staatlichen Ordnung. Der BUND fordert zugleich die Bezirksregierung Köln auf, endlich ihrer Aufgabe als staatliche Vollzugsbehörde gerecht zu werden und das Bauverbot in Überschwemmungsgebieten durchzusetzen.
V.i.S.d.P.:
BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
02241 145 2000
Gewerbegebiet Siegburg
Baugebiet Königswinter Sumpfweg
Bebauung Stadtgarten Bad Honnef
Gewerbegebiet Siegburg
Biotopverbundkorridor des Landesamtes für Naturschutz
(blaue Schraffur)
Baugebiet Sumpfweg, Königswinter
Biotopverbundkorridor des Landesamtes für Naturschutz
(blaue Schraffur)