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Pressemitteilungen > 2017

Gericht bestätigt BUND-Bedenken beim Horstmannsteg

Köln/Rhein-Sieg-Kreis, 21.11.2017: Das Verwaltungsgericht Köln hat in der heutigen Verhandlung zum Bau einer neuen Brücke zwischen Allner und Hennef den Befreiungsbescheid in vielfacher Hinsicht in Frage gestellt und erheblich kritisiert. Die Kreisverwaltung Siegburg nahm daraufhin ihren Bescheid noch in der Verhandlung zurück. Sie trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Gericht hat die Einschätzung der Stadt Hennef, der Kreisverwaltung und der Bezirksregierung Köln nicht geteilt, wonach der geplante Bau einer Pylonbrücke als Ersatzbau für den maroden Horstmannsteg anzusehen sei, vielmehr hob es die hohe Bedeutung des FFH-Gebietsschutzes hervor. Es warf zudem die Fragen auf, warum eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gemacht worden sei, ob ein Planfeststellungsverfahren nicht für alle Beteiligten zielführender gewesen sei und ob hier eine naturschutzrechtliche Befreiung überhaupt zulässig sei, ein atypischer Einzelfall sei jedenfalls nicht zu erkennen.

Der BUND NRW, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Frank Niederstadt aus Hannover und finanziell unterstützt vom Vogelschutz-Komitee e.V., hatte die Klage erhoben, da die geplante Brücke in der gewählten Bauweise die weitere Entwicklung der Siegaue auf einer Fläche von ca. 200 Hektar erheblich beeinträchtigt hätte und umfangreiche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen zum Schutz des FFH- und Naturschutzgebietes nicht ergriffen worden waren.

Der klagende Naturschutzverband hatte von Anfang an auf ein rechtmäßiges Genehmigungsverfahren einer neuen Brücke gedrungen und dem Heimatverein und der Stadt Hennef nach dem Scheitern der Vergleichsgespräche dringend empfohlen, zumindest parallel zum laufenden Rechtsverfahren eine neue Planung aufzubauen. Die Stadt war nicht bereit gewesen, auf die Pylonvariante mit einem 25 Meter hohen Tragmasten zu verzichten und den auf 4 Meter verbreiterten Neubau auf der Trasse des alten Horstmannsteges zu führen. Nun ist die Stadt aufgerufen, eine neue Planung zu entwickeln.

Ein breiter Schulterschluss der Verwaltungen, bis hin zu den Aufsichtsbehörden und der Bezirksregierung, die eine Aufsichtsbeschwerde des BUND im Vorfeld der Klage negativ beschieden hatte, hat zu der aktuellen Planung geführt. Die so entstandene Fehlplanung aufrecht zu erhalten und damit die rechtlichen Vorgaben zu umgehen, scheiterte nun an der Kritik des Verwaltungsgerichtes und führte zur Rücknahme des Befreiungsbescheides durch die Kreisverwaltung.

Der BUND betont, dass die Anwendung geltenden Rechtes eigentlich erste und zentralste Aufgabe der Verwaltungen und Aufsichtsbehörden ist und diese nun aufgerufen sind, ihre Arbeitsweise grundsätzlich zu überprüfen. Nachdem der BUND seit Jahren Klagen gegen fehlerhafte Bescheide gewinnt (Kormoran, Drachenfels, S13, Friedwald, Horstmannsteg), ist ein Umdenken in den betroffenen Verwaltungen im Umgang mit dem geltenden Recht angezeigt.

Der BUND hat bereits im Gerichtssaal seine Bereitschaft signalisiert, an einer zügigen und guten Gesamtlösung mitzuwirken, damit eine neue Brückenverbindung zwischen Allner und Hennef möglich wird.

V.i.S.d.P.:
BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
02241 145 2000

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