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Pressemitteilungen > 2017

Burg Heimerzheim: Friedwaldbescheid rechtswidrig

Köln/Rhein-Sieg-Kreis, 5.9.2017: Das Verwaltungsgericht Köln hat heute nach öffentlicher Verhandlung den rechtswidrigen Befreiungsbescheid vom 9.10.2015 des Rhein-Sieg-Kreises für die Errichtung eines Friedwaldes in den Schutzgebieten um die Burg Heimerzheim in Swisttal aufgehoben. Damit wurde der Klage vom 15.11.2015 des BUND NRW stattgegeben. Die Klage wurde finanziell vom Vogelschutz-Komitee unterstützt, das ebenfalls wertvolle Horstplätze der Greifvögel und großflächige Altholzbestände gefährdet sah. Anwaltlich vertreten wurde der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) durch den Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Frank Niederstadt aus Hannover.

Die 2. Kammer des Gerichts hat gerügt, dass der Bescheid des Kreises zu unbestimmt sei, also völlig offenbleibe, in welcher Intensität die Schutzgebiete durch die befreiten Eingriffe und geplanten Handlungen belastet werden würden. Zudem sei der Fall eines Friedwaldes kein befreiungsfähiger, atypischer Einzelfall, da sich der Landschaftsplan mit Beeinträchtigungen durch Veranstaltungen, Wegebau usw. bereits konkret auseinandergesetzt habe. Der mit dem Friedwald verbundene Eingriff sei außerdem viel zu umfangreich, um ihn im Wege einer Befreiung zulassen zu können. Sei ein Friedwald politisch gewollt, müsse der Landschaftsplan geändert werden. Genau diese Auffassung hatte auch der BUND-Vertreter, Achim Baumgartner, bereits im Landschaftsbeirat im Januar 2014 vertreten, als der Fall dort beraten worden war.

Das Gericht nutzte den Fall, um sich grundsätzlich mit der Frage der Zulässigkeit von Befreiungen auseinander zu setzen. Verwaltungen dürften vorgegebene Landschaftspläne nur im engen Rahmen auslegen und Befreiungen nicht nutzen, um die Schutzvorgaben des Kreistages aufzulösen.

Er hoffe, dass die erfolgreiche Klage des BUND zu einer Versachlichung der Diskussionen im Vorfeld von Bescheiden im Zusammenhang mit Schutzgebieten führt, kommentiert der Sprecher der BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg, Achim Baumgartner, den positiven Ausgang des Verfahrens in der ersten Instanz. Dafür müssten jedoch in der Kreisverwaltung politische Wünsche und rechtliche Vorgaben noch stärker voneinander getrennt werden.

Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet: 2 K 6600/15

V.i.S.d.P.:
BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
02241 145 2000

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