BUND Rhein-Sieg-Kreis


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PM_170606_Folgenutzung_Depot_Eudenbach

Pressemitteilungen > 2017

Keine gewerbliche Folgenutzung für das Depot Eudenbach!

Königswinter, 5.6.2017: Der BUND widerspricht mit Nachdruck dem Vorstoß des Rhein-Sieg-Kreises, mehr als 10 Hektar des Bundeswehrdepots in Eudenbach in Königswinter nun doch weiter gewerblich nutzen zu wollen. Vergessen sind offenbar die Ergebnisse des Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Königswinter vom 8.2.2017 (Beschluss 264/2017), wonach ein vollständiger Rückbau der Gebäude von der BImA verlangt wurde.

Unfassbar ist zudem die neu aufgeflammte Idee, womöglich Gelder des Naturschutzgroßprojektes chance.7 für den Teilrückbau einzusetzen, obwohl, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits im Jahr 2000 in einem anderen Fall klärte, die finanzielle Zuständigkeit hier ganz klar bei der Bundeswehr bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgabe (BImA) liegt.

Der Regionalplan sieht für das Depot KEINE Gewerbeentwicklung vor, im Gegenteil: Dort ist das gesamte Gelände als "Bereich für den Schutz der Natur" (BSN), SU-74, dargestellt. Dies gilt als Empfehlung für die Ausweisung eines förmlichen Naturschutzgebietes. Das gesamte Gelände ist naturschutzfachlich bedeutsam und sollte daher vollständig in Richtung Naturschutz weiterentwickelt werden! Eine gewerbliche oder touristische Folgenutzung der Gebäude würde unweigerlich zu Konflikten führen, unmittelbar oder bei späteren Erweiterungswünschen!

Der BUND fordert, die regionalplanerische Ordnung anzuerkennen und die abgestimmten Ziele der Raumordnung auch dann umzusetzen, wenn sie Naturschutz zum Ziel haben. Seltsamerweise kommen politische Vertreter nicht auf die Idee, ein im Regionalplan dargestelltes Siedlungs- oder Gewerbegebiet plötzlich in ein Schutzgebiet umzuwandeln, dagegen wird die Ordnung des Regionalplans bei Aussagen zum Naturschutz ständig neu infrage gestellt. Diese Form der regelmäßigen Missachtung der Abwägung im Regionalplan durch die kommunale Politik ist unerträglich!

Bundeswehrliegenschaften genießen besondere, bundesstaatlich begründete Privilegien. Sie können mitten in der Natur errichtet werden. Damit verbunden ist die Verpflichtung zum Rückbau auf Kosten des Bundes, wenn die Liegenschaften nicht mehr benötigt werden. Die Aufgabe einer Bundeswehrliegenschaft darf nicht als Türöffner für Gewerbeentwicklungen in der freien Landschaft missbraucht werden.

V.i.S.d.P.:
BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
02241 – 145 2000

In der Biotopverbundkarte des LANUV ist das Gelände des Depots (rot) vollständig als "Verbundkorridor mit herausragender Bedeutung" ausgewiesen (gelbe Flächen), also in der höchsten Wertstufe. (LANUV: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen)

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