BUND Rhein-Sieg-Kreis


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Pressemitteilungen > 2017

Stadt Hennef und Kreis bewegen sich … nicht.
Grundlegende Konflikte beim Horstmannsteg bleiben ungelöst.

Rhein-Sieg-Kreis, 17.5.2017: Wie bereits in der Klagebegründung vom 23.2.2017 vom BUND dargelegt, kommt als tragfähige Alternative für den Neubau einer Brücke an Stelle des baufälligen Horstmannstegs auch ein Brückenneubau auf der alten Trasse des Horstmannstegs als Trog- oder Balkenbrücke in Frage. Die bestehende Brücke des Horstmannstegs ist der manifestierte Beweis dafür, dass ein solches Bauwerk, auch auf 4m Ausbaubreite erweitert, an diesem Standort technisch möglich ist.

Trotzdem halten die Stadt und der Rhein-Sieg-Kreis nach drei Gesprächsrunden mit dem BUND am 21.4 (ohne Kreis), 28.4. und 15.5. an allen Eckpunkten der vom BUND beklagten Planung fest:

  • der Inanspruchnahme eines vom Landesamt für Naturschutz abgegrenzten, prioritär geschützten FFH-Lebensraums,
  • einem das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigenden, hochhaushohen, ca. 25m langen Pylon mit Schrägseiltrossen, die Vögel im Luftraum über der Sieg unnötig gefährden,
  • und einem mitten im Naturschutzgebiet liegenden, fast ein Hektar großen Baufeld, dessen gewachsener Auenboden 40cm tief abgetragen und später wieder eingebaut werden soll.


Auch der geplante Kranstellplatz im Flussbett der Sieg, für den allein ca. 100 bis 200 Lkw-Fahrten erforderlich sind, um ihn aufzuschütten und wieder abzutragen, wird von den beiden Verwaltungen nicht in Frage gestellt.

Allein – wie von der Stadt angeboten – die Reduktion der Anzahl der Schrägseiltrosse und die Vertiefung der bisher geplanten Brückenfundamente lösen weder die zahlreichen Konflikte noch vermeiden sie die erheblichen Eingriffe. "Die Chance, mit einer neu aufgesetzten, raumverträglichen und rechtskonformen Planung bald Rechtssicherheit für die Stadt Hennef zu erlangen, wurde trotz erheblicher Zugeständnisse des BUND in den Gesprächen weder von der Stadt noch vom Kreis ergriffen."

Die im November 2015 noch vor der Prüfung der Umweltbelange im Jahr 2016 vom Bauausschuss der Stadt Hennef beschlossene Planung ist übergroß, teuer und unverträglich, fasst der BUND-Sprecher Achim Baumgartner die Konfliktlage zusammen.

Vor dem Beschluss des Bauausschusses im November 2015 hatte auch die untere Naturschutzbehörde die "Bestandstrasse" noch als umweltverträglicher favorisiert: "Generell ist der Verbleib auf der alten Trasse mit geringeren Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Es wird ein kleineres Baufeld benötigt (rund 6.000 qm gegenüber 10.000 qm), die Trasse verläuft entlang einer ohnehin vorbelasteten und in Teilen befestigten Strecke. Es werden keine Wirtspflanzen der Ameisenbläulinge (Großer Wiesenknopf) zerstört." (Aktenblatt 0064, Protokoll vom 4.8.2015).

Der BUND hat in den Gesprächen am 28.4. Perspektiven aufgezeigt, wie zügig eine neue Lösung zu Gunsten der Interessen der Bevölkerung erreicht werden könne. Angeregt hatte der BUND z. B. eine unmittelbare Abfrage zu wasserrechtlichen Fragen beim Dezernat 54 bei der Bezirksregierung Köln. In der schriftlichen Stellungnahme vom 5.5.2017 teilte das Dez. 54 kurzfristig mit, dass auch die Trog- oder Balkenbrücke voraussichtlich wasserrechtlich genehmigungsfähig wäre. Eine vertiefte Prüfung zu hydraulischen Fragen zur Entwicklung eines Mehrstromgerinnes und die gemeinsame Entwicklung daraus abzuleitender Eckpunkte für eine neue Brückenplanung lehnte die Bezirksregierung ohne konkreten Antrag der Stadt Hennef jedoch ab, so dass zum jetzigen Zeitpunkt eine inhaltliche Fortentwicklung der Planung an diesem Punkt nicht möglich – und vom Kreis auch ausdrücklich nicht gewollt war.

Nicht ohne Grund ist das Planfeststellungsverfahren für Planungen in komplexen Räumen mit vielschichtigen Belangen das vom Gesetzgeber vorgegebene Genehmigungsverfahren. Dass ein 2,5 Millionen teures Bauwerk ohne Bürgerbeteiligung und ohne Baugenehmigung im FFH- und Naturschutzgebiet verwirklicht werden soll, bleibt für den BUND weiterhin nicht nachvollziehbar.

Nahezu alle mit der aktuellen Brückenplanung verbundenen Eingriffe sind vermeidbar. Vom Kreis und von der Stadt Hennef werden die erheblichen Rechtsverstöße, die mit der aktuellen Planung verbunden sind, bis heute nicht erkannt. So heißt es z. B. im § 34 Absatz 4 des BNatSchG: "Können von dem Projekt im Gebiet vorkommende prioritäre natürliche Lebensraumtypen oder prioritäre Arten betroffen werden, können als zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses nur solche im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder den
maßgeblich günstigen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt geltend gemacht werden." Der Kreis wendet diese gesetzliche Vorgabe aber bewusst nicht an.

Eine Entgegnung zur Klagebegründung des BUND vom 23.2.2017 fehlt noch immer.

V.i.S.d.P.:
BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
02241 – 145 2000

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