BUND Rhein-Sieg-Kreis


Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü


PM_161219_Klage_gegen_Neubau_Horstmannsteg

Pressemitteilungen > 2016

BUND klagt gegen Verfahren zum Brückenneubau Horstmannsteg

Rhein-Sieg-Kreis, 19.12.2016: Der BUND NRW hat gegen die vom Rhein-Sieg-Kreis erteilten Befreiungen von den Festsetzungen des Landschaftsplanes für den Abriss des alten Horstmannstegs und den Neubau einer Brücke mitten in einer ganzen Schutzgebietsansammlung am 19.12.2016 Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln erhoben. Der BUND wird vom Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Frank Niederstadt, aus Hannover vertreten, das Vogelschutz-Komitee unterstützt den BUND bei der Klage dankenswerterweise finanziell.

Die Kreisverwaltung und die Bezirksregierung Köln gehen aktuell davon aus, dass der Bau einer neuen Wegeverbindung durch die Siegaue ein Bauvorhaben unwesentlicher Bedeutung sei und öffentliche Belange nicht betroffen seien. Diese Einschätzung teilt der BUND ausdrücklich nicht, dafür sind viel zu viele und hochrangige Schutzgüter betroffen. Immerhin soll der Neubau durch gesetzlich geschützte Biotope, ein Naturschutzgebiet, ein Landschaftsschutzgebiet, ein europäisches Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH), einen Biotopverbundkorridor mit herausragender Bedeutung und einen "Trittstein" gemäß Wasserrahmenrichtlinienumsetzung geführt werden. Überdies sind Artenschutzkonflikte mit einigen FFH-Anhang-IV-Arten, u.a. mit dem Falter Maculinea teleius, nicht ausgeschlossen. Die Konfliktlage ist so hoch, dass nach Auffassung des BUND eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein sachgerechtes, bündelndes Genehmigungsverfahren notwendig sind, um einen Brückenneubau in einer solchen Konfliktsituation planen und umsetzen zu können. Die Strategie der Kreisverwaltung Siegburg und der Bezirksregierung Köln, man könne bestehende Konflikte durch die Verdrängung der zur Konfliktbewältigung sachlich gebotenen Verfahren umgehen oder auflösen, funktioniert nicht.

Durch die nicht nachvollziehbare Annahme, die Brücke sei trotz anderer Lage, deutlich größerer Flächeninanspruchnahme und gänzlich anderer Gestaltung ein Ersatzbau einer Brücke, für die allenfalls Bestandsschutz besteht, kommt es zudem zu massiven Fehlern in der Eingriffsbewertung. Die betriebsbedingten Störungen eines Brückenneubaues, die weit in die Schutzgebiete hinein wirken und zahlreiche Hektar Fläche beeinträchtigen, werden nämlich vom Bauherrn, der Stadt Hennef, aktuell nicht kompensiert.

Gleich, ob man die Wegeverbindung über den Horstmannsteg für erforderlich hält oder ob schlussendlich andere Alternativen insgesamt besser sind, das Mindeste ist ein fairer Umgang miteinander: Das Verdrängen von offenkundigen Konflikten und die darauf aufbauende Wahl von fraglichen Verfahrensarten ("Vorhaben unwesentlicher Bedeutung") mit massiven Nachteilen für den Vollzug des Naturschutzes sind inakzeptabel. Auch der Fall "Brücke Dreisel" ist trotz massiver Konflikte als Vorhaben unwesentlicher Bedeutung geplant.

V.i.S.d.P.:
BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
02241 – 145 2000

Startseite | Aktuelles | Themen + Projekte | Informatives | Über uns | Aktionsfotos | Ihre Unterstützung | Storchenmeldebuch | Spenden | Impressum / Datenschutz | Sitemap

Suche

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü