BUND Rhein-Sieg-Kreis


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BUND fordert FFH-Schutz im Rhein-Sieg-Kreis!

Rhein-Sieg-Kreis, 16.11.2015: Zur Zulässigkeit der geplanten Windkraftanlagen auf dem Asberg in Unkel herrscht seltene Einigkeit zwischen dem BUND Rhein-Sieg und der Landschaftsbehörde des Kreises: An diesem Standort sind die Windkraftanlagen unzulässig. Die vorliegende FFH-Prüfung genügt den fachlichen Standards nicht!

Bei Vorhaben im Rhein-Sieg-Kreis werden aber vom Kreis andere Maßstäbe angelegt
, trotz ähnlich schwerer Fehler werden viele Vorhaben zugelassen. Dieser Umstand ist außerordentlich bedenklich und wird zu Recht auch von Unkeler Bürgern kritisiert. "Der Glaubwürdigkeit des Kreises dient das nicht!", betont auch der BUND- Sprecher im Rhein-Sieg-Kreis, Achim Baumgartner. Noch im Klageverfahren zum Glaskubus auf dem Drachenfels hatte sich der Rhein-Sieg-Kreis nachdrücklich gegen den FFH-Umgebungsschutz und gegen die Berücksichtigung der FFH-Schutzziele gewehrt, die er jetzt als tragende Argumente gegen die Windräder anführe.

Im eigenen Kreisgebiet akzeptiert die Landschaftsbehörde massive Defizite: Die geplante dauerhafte Nutzung des Jugendhofes in Königswinter als Familienhotel, mitten im Naturschutzgebiet Siebengebirge, ist mit dem FFH-Gebietsschutz und den Entwicklungsgeboten des FFH-Gebietes ebenso wenig vereinbar wie der Bau der Windkraftanlagen an der Landesgrenze in Unkel. In beiden Fällen widerspricht die dauerhafte Inbetriebnahme der umfangreichen Anlage den Naturschutzzielen. Der BUND fordert eine Rechtsanwendung, die den Schutzzweck der Vorschriften respektiert, auch wenn das Vorhaben im Hoheitsgebiet des Landrates Sebastian Schuster realisiert wird. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn methodische Mängel an der FFH-Prüfung für die Windräder in Rheinland-Pfalz vom RSK geltend gemacht, der Hotelbetrieb aber geradezu „duchgewunken“ wird. Noch schlimmer: Der Kreis entscheidet im "stillen Kämmerlein", verweigert eine Beteiligung der Öffentlichkeit, der Naturschutzverbände und sogar des Landschaftsbeirats, der bisher die aktuellen Gutachten nicht vorgelegt bekam. In der Umgebung des Jugendhofes gilt das Maßnahmenkonzept des Naturschutzgroßprojektes chance.7, auch hier sind erhebliche Beeinträchtigungen der Entwicklung des FFH- Schutzgebietes durch die Hotelnutzung absehbar.

Verständnis zeigt der BUND allerdings ausdrücklich für die Notfallnutzung des Jugendhofes als Auffangstation für Flüchtlinge, solange diese Nutzung eindeutig zeitlich begrenzt ist. Eine auch baurechtlich unzulässige, dauerhafte Inbetriebnahme der Gebäude durch ein Hotel ist dagegen inakzeptabel.

Ein anderes Beispiel für die verfehlte Rechtsanwendung im Kreisgebiet ist der unzureichende FFH-Gebietschutz im Fall des Bebauungsplanes Bahnhof Kottenforst in Meckenheim. Dasselbe Planungsbüro, das für die vom Kreis und vom Bundesamt für Naturschutz kritisierte FFH-Prüfung für die Windräder am Asberg verantwortlich zeichnet, hatte bei der FFH-Prüfung für die FFH-Gebiete "Kottenforst" und "Waldville" Arten wie die Wildkatze übersehen und sogar den Landschaftsplan Kottenforst als Prüfmaßstab unbeachtet gelassen. Das war kein Hinderungsgrund für eine "Unbedenklichkeitserklärung" der Landschaftsbehörde. Das Bebauungsplanverfahren wurde weiter betrieben.

Der BUND wehrt sich gegen diese Art der "Selbstbedienungswillkür" im Kreisgebiet und fordert, eine glaubhafte Selbstkontrolle und Rechtsanwendung durchzusetzen und endlich eine systematische, nachvollziehbare Fallprüfung in der Kreisverwaltung zu etablieren. Das geltende FFH-Recht muss unvoreingenommen und frei von Lobby-Interessen angewendet werden, auch wenn dann einzelne Bauvorhaben nicht mehr möglich sind. Die EU kritisiert zu Recht, dass Deutschland die Schutzgebiete zu wenig beachtet. Die untere Landschaftsbehörde ist als untere staatliche Vollzugsbehörde der regelmäßigen Rechtsanwendung verpflichtet, zur Not auch gegen kommunale Eigeninteressen.

V.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 - 145 2000

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