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PM_160530_Besseres_Landesnaturschutzgesetz_ist_ueberfaellig

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Besseres Landesnaturschutzgesetz ist überfällig!

Rhein-Sieg-Kreis, 30.5.2016
: Heute findet die Anhörung im Düsseldorfer Landtag zum geplanten neuen Landesnaturschutzgesetz statt. Mit besonderem Interesse schaut der Kreisverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf die geplante Novelle. Denn zahlreiche rechtliche Lücken und Defizite im Vollzug des bestehenden Gesetzes hat der BUND Rhein-Sieg in den letzten Jahren systematisch herausarbeiten und u.a. über Klagen und Aufsichtsbeschwerden dem verantwortlichen Ministerium sichtbar machen können. Insofern verwundert es auch nicht, dass gerade die Kreisverwaltung Siegburg gegen die Gesetzesnovelle opponiert. Einige bisher gerne genutzte "Schlupflöcher" für fragwürdige, Natur zerstörende Eingriffe in Schutzgebieten werden mit der Novelle geschlossen.

Dem Schutz der Artenvielfalt hilft es nicht, wenn Gesetzeslücken und Regelungsdefizite dazu genutzt werden, um weiterhin Natur zu zerstören. Die Kritik, das neue Gesetz sei ordnungsrechtlich zu stark, läuft dabei vollständig ins Leere. Denn die Idee der Freiwilligkeit, die jahrzehntelang das Handeln der Verwaltungen in der Zusammenarbeit insbesondere mit den Flächennutzern aus der Land- und Forstwirtschaft bestimmte, ist offenkundig gescheitert. Die Trendwende beim Artensterben wurde über das versprochene freiwillige Engagement der Nutzer eben nicht erreicht. Grünland wird weiterhin über die Maßen zerstört und der Biotopverbund als Planungsgrundlage auch von den Kommunen viel zu wenig beachtet.

Das systematische Herausdrängen der Landschaftsbeiräte und der Naturschutzverbände aus förmlichen Beteiligungsprozessen hat ebenfalls nicht dazu beigetragen, der Natur, die nicht selbst für ihre Rechte eintreten kann, eine starke Stimme zu verleihen.

Es ist daher richtig, den Schutz von Streuobstwiesen formal besser abzusichern, die Rechte des Landschaftsbeirates wieder zu stärken und die Beteiligung der Naturschutzverbände bei Genehmigungsverfahren auszudehnen. Auch die Einführung von Registern, in denen all die vielen förmlich in Genehmigungsverfahren beschlossenen Artenschutzmaßnahmen erfasst und später auch kontrolliert werden können, ist richtig. Den besseren Vollzug des Naturschutzes tatsächlich zu erreichen, ist nur dann ein Anlass zur Kritik, wenn man einen wirksamen Naturschutz nicht will! Freiwilligkeit heißt allzuoft Unverbindlichkeit! Wir müssen aber endlich sicherstellen, dass Naturschutz nicht bloß auf dem Papier existiert, sondern in jedem konkreten Einzelfall beachtet und umgesetzt wird. Stärkere Schutzinstrumente sind dabei unabdingbar.

V.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 – 145 2000

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