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Pressemitteilungen > 2016

Reiterhof Bornheim: Stadt sichert Ausnahme zu – doch es gibt keinen Antrag!

Rhein-Sieg-Kreis, 1.4.2016
: Dem Bauvorhaben Heynmöller in Bornheim stehen verschiedene öffentliche Belange entgegen. Den entgegenstehenden Belang des Landschaftsschutzes hat der Kreis ohne Koordination mit dem zuständigen Stadtentwicklungsausschuss ausgeräumt, indem er erklärte, der Landschaftsschutz und die im Landschaftsplan Bornheim entsprechend formulierten Schutzgüter seien nicht betroffen. Diese fachliche Einschätzung des Kreises bleibt ein nicht auflösbares Rätsel. Sowohl die Bezirksregierung Köln als auch der Landschaftsbeirat schätzen die fachliche Sachlage gänzlich anders ein. Der Beirat hat sogar die Sicherstellung des Gebietes und eine Naturschutzgebietsausweisung gefordert.

Den Vorgang vorauseilender Zuarbeit zu Gunsten landschaftswidriger Bauvorhaben wiederholt nun der Kreis in eigenartiger Weise!

Denn das Bauvorhaben Heynmöller ist baurechtlich ebenfalls nur zulässig, wenn "die Erschließung gesichert" ist. Offen ist dabei die ausreichende Wasserversorgung am gewählten Standort. Ohne dass dazu – nach Auskunft der Kreisverwaltung vom 30.3.2016 – ein Antrag des Herrn Heynmöller überhaupt vorliegt(!) und ohne dass dazu eine Aktenvorgang angelegt worden wäre – auch dies versichert der Kreis entsprechend –, hat der Kreis am 15.2.2016 eine Ausnahme vom Landschaftsschutz für den Bau einer Wasserleitung zugesichert und Herrn Heynmöller zugeschickt. Rechtzeitig, um im damals anhängigen Verwaltungsgerichtsverfahren eine weitere tatsächliche Hürde aus dem Weg zu räumen. Ein Abwägungsvorgang zu dieser zugesicherten Ausnahme vom Landschaftsschutz fehlt indes und – wie gesagt – sogar ein Antrag des Herrn Heynmöller! Einen Bescheid ganz ohne einen dazu vorliegenden Antrag zu erstellen, ist außerordentlich vorauseilend und im konkreten Fall extrem unverständlich.

Was immer die beiden Verwaltungen mit dem Bauvorhaben Heynmöller bezwecken, hier werden erkennbar grundlegende Maßstäbe für korrektes Verwaltungshandeln verlassen.

Wer noch glaubt, das Bauvorhaben Heynmöller unterläge bei den lokalen Behörden einer sachgerechten Prüfung und den Gerichten seien vom Kreis und von der Stadt je die tatsächlichen Konflikte dezidiert erläutert worden, ist dringend aufgerufen, selbst die Akteneinsicht im Fall Heynmöller bei den Behörden zu beantragen.

V.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 - 145 2000

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