BUND Rhein-Sieg-Kreis


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PM_160329_Graureiherkolonie_bei_Hennef-Broel_zerstoert

Pressemitteilungen > 2016

Graureiherkolonie bei Hennef-Bröl zerstört

Rhein-Sieg-Kreis, 29.3.2016
: Durch einen unbedachten Holzeinschlag wurde in den letzten Wochen in Hennef-Bröl eine große Graureiherkolonie mit mehr als zehn Horsten zerstört. Der BUND Rhein-Sieg-Kreis ist ob des massiven Verlustes betroffen und über die fehlende Rücksichtnahme auf die seit dem Jahr 2003 bekannten Horstplätze empört. Der BUND fordert daher einmal mehr eine konsequente Beachtung und Vorsorge für geschützte Arten auch im Forstbetrieb und bei Fällarbeiten. Aktuell sind nach wie vor anhaltende Fäll- und Rückearbeiten während der Brutzeit an vielen Orten zu beklagen.

Da Graureiher früh im Jahr mit der Brut beginnen und im März bereits ihre Eier im Horst liegen sollten, ist der Verlust der Horste doppelt schlimm. Ob nämlich ein Horstneubau kurzfristig noch gelingt, ist überaus fraglich. Bisher sind auf den verbliebenen Bäumen im Umfeld der zerstörten Kolonie keine Horstbauaktivitäten zu erkennen.

Wer allerdings die Fällung der Fichten veranlasst und ausgeführt hat, ist noch nicht bekannt. Klar ist indes, dass eine artenschutzrechtliche Erlaubnis für die Horstbeseitigungen nicht vorliegt.

Als Ergebnis aus dem Umweltdesaster fordert der BUND einen ergänzenden Gebietsschutz gerade solcher Brutkolonien, die außerhalb von Naturschutzgebieten liegen. Das geeignete Rechtsinstrument dafür ist der "Geschützte Landschaftsbestandteil". Er ist gemäß § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes explizit zur "Abwehr schädlicher Einwirkungen" als Schutzinstrument vorgesehen. Geschützte Landschaftsbestandteile sollen danach auch als Schutzinstrument eingesetzt werden, wo ein Schutz wegen der "Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten" erforderlich ist. Schutzbedürftig wären z. B. auch Brutkolonien der Saatkrähe, die ebenfalls oft außerhalb von Naturschutzgebieten liegen. In der Vergangenheit wurden solche im Rhein-Sieg-Kreis ebenfalls schon mehrfach zerstört.

Zuständig für die Ausweisung ergänzender "Geschützter Landschaftsbestandteile" ist im Bereich bestehender Landschaftspläne der Rhein-Sieg-Kreis, in den übrigen Gebieten ist es die Bezirksregierung Köln.

V.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 - 145 2000

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