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Geplanter Reiterhof Bornheim: Ratsmehrheit von unterer Landschaftsbehörde ausgehebelt!
Bornheim 19.2.2016: Im Falle des Reiterhofes Heynmöller in Bornheim gab es am 26.1.2016 sowie am 18.2.2016 zwei öffentliche Termine des Kölner Verwaltungsgerichtes zu zwei Gerichtsverfahren, an denen BUND-Vertreter teilnehmen und dem Geschehen daher unmittelbar folgen konnten. Wie seltsam der Fall gestrickt ist, wurde in den Verhandlungen besonders offenkundig.
Die Entscheidung, in Bornheim im Landschaftsschutzgebiet oberhalb von Botzdorf in der Kulisse des Freiraumschutzprojektes Grünes C einen Reitbetrieb zu unterstützen, traf die Stadtverwaltung Bornheim, ohne zunächst den nach der Zuständigkeitsordnung des Rates zuständigen Stadtentwicklungsausschuss zu beteiligen. Auf dieses somit gar nicht legitimierte Drängen der Stadtverwaltung hin gab die Kreisverwaltung dem Ansiedlungswunsch im vorauseilenden Gehorsam nach und gab die vom Kreistag beschlossenen, positiven Planungsvorgaben des Landschaftsplanes Bornheim zugunsten des Pferdebetriebes auf. Sie erteilte eine fachlich außerordentlich fragliche Ausnahmegenehmigung und räumte damit – wohlgemerkt: ohne dass für ein Bauvorhaben je eine politische Legitimation des Rates ergangen wäre – ein entscheidendes Planungshindernis für ein Bauvorhaben im Außenbereich aus den Weg: den baurechtlich entgegenstehenden Landschaftsschutz.
Die nicht legitimierte Position der Stadtverwaltung hat sich durch diese Amtshilfe der Kreisverwaltung damit bis zuletzt durchgesetzt und führt wohl nun dazu, dass entgegen des Schutzvotums sowohl des Kreistages, der den Landschaftsplan festsetzte, als auch des Stadtrates, der den Bauantrag gegen viele Widerstände bewusst ablehnte, an ungeeigneter Stelle auf Weisung des Verwaltungsgerichtes ein Pferdehof genehmigt werden soll.
Ebenso hat die Kreisverwaltung den ausdrücklichen Wunsch des Landschaftsbeirates, das Gebiet sicherzustellen und dort den Naturschutz zu bestärken, torpediert, anstatt hier nun endlich eine Fehlerkorrektur vorzunehmen. Damit wurde ein drittes politisches wie fachliches Gremium, der Landschaftsbeirat, ausgebremst.
Dass das Gericht schließlich weitere Belange – neben dem Landschaftsschutz – nicht als im baurechtlichen Sinne "entgegenstehend" zu werten scheint, ist eine Einschätzungsfrage, die in einem Berufungsverfahren zu überprüfen nicht gelingen wird. Denn es fehlt im gerichtlichen Verfahren eine Partei, die an einer Berufung Interesse haben könnte. Damit offenbart sich eine zweite Auffälligkeit: In beiden Rechtsverfahren in der Sache "Heynmöller" waren sich Kläger und Beklagte in der Sache einig! Die Landschaftsbehörde wollte beweisen, dass sie ihre Ausnahmeentscheidung zu Recht erteilt hatte, und stand somit auf der Seite des Klägers, ebenso die Stadtverwaltung, die ja sehr zweifelhaft das ganze Reiterhofprojekt von Anfang an unterstützt hatte und selbst den Leitsatz des "Genehmigungszwanges" ausgegeben hatte. Sie hat ebenfalls kein Interesse gehabt, vor Gericht die eigene Einschätzung des unterstellten Genehmigungszwanges und wie er aufgebaut wurde zu hinterfragen. Insofern wäre es womöglich angemessen gewesen, in dem Verfahren am Schutz des Gebietes Interessierte als Beigeladene hinzuzuziehen.
Es stellt sich die Frage, wie demokratisch abgestimmte und legitimierte Pläne wie der Landschaftsplan oder der Flächennutzungsplan Bestand und Vollzugskraft haben sollen, wenn sie durch außerordentlich zweifelhafte Entscheidungen ganz weniger Verwaltungsmitarbeiter so leicht und so schwerwiegend ausgehebelt werden können. Denn mit der Entscheidung, den Pferdehof zu bauen, wird ja nicht nur entschieden, dort die bisher bekannten Pläne zuzulassen. Vielmehr wird dem Bauherrn eine nicht endende Kette weiterer Rechtsansprüche eröffnet: Folgende Wohnhausbebauung und zusätzliche Erweiterungsbauten sind nicht mehr aufzuhalten, wenn ein Grundstein erst einmal gelegt ist.
V.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
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