BUND Rhein-Sieg-Kreis


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Pressemitteilungen > 2016

BUND fordert FFH-Prüfung ein!
Neunkirchen-Süd: Bebauungsplan Nr. 2N - 4. Änderung "Neunkirchen-Süd"


Rhein-Sieg-Kreis, 15.2.2016: Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid plant südlich von Neunkirchen eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2N zugunsten umfassender chemischer Produktionsanlagen.

In dem Bebauungsplanverfahren fehlt nach wie vor die FFH-Prüfung! Darauf weist nun – nach dem Bergischen Naturschutzverein (RBN) – auch der BUND Rhein-Sieg-Kreis noch einmal im Vorfeld des für Mittwoch geplanten Satzungsbeschlusses im Gemeinderat hin. Es wurde trotz des Hinweises des RBN übersehen, dass von dem Bebauungsplan erhebliche Beeinträchtigungen ausgehen können, die gleich drei FFH-Gebiete betreffen würden, nämlich die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete Bröl, Sieg und Siegmündung.

Der BUND hat daher in einem Schreiben an die Gemeinde empfohlen, vom Satzungsbeschluss Abstand zu nehmen; ein trotzdem erfolgender Beschluss müsste von der Bürgermeisterin Sander wegen gravierender Rechtsmängel beanstandet werden, zeigt sich der BUND überzeugt. Der BUND hat zugleich die Aufsichtsbehörden (Kreis und Bezirksregierung Köln) eingeschaltet.

Im Umweltbericht der Gemeinde wird die Erforderlichkeit der FFH-Prüfung nicht erkannt, weil die Bröl, das nächstliegende FFH-Gebiet, zwei Kilometer entfernt sei. Entscheidend ist aber die Frage, ob von dem Baugebiet erhebliche Beeinträchtigungen ausgehen können. Diese sind zu befürchten, weil einerseits das Niederschlagswasser und mögliche Abwässer im Falle eines Unfalls in die Bröl entwässern und andererseits entlang der Bröl der Transport der wassergefährdenden Stoffe zum Werksstandort im Bebauungsplangebiet erfolgen soll.

Bei der Einleitung der Niederschlagswässer ist schließlich zu beachten, dass die Frage der Erheblichkeit ausdrücklich summarisch geprüft werden muss, also im Zusammenwirken mit allen übrigen Niederschlagswassereinleitungen, etwa auch denen aus der Flächen des ehemaligen HUWIL-Geländes in Ruppichteroth, die allesamt die Ökologie der drei FFH-Gebiete beeinträchtigen.

Zudem sind die Entwicklungsgebote der Schutzgebiete zu beachten. Spielräume für weitere Verschlechterungen existieren daher nicht. Die Tatsache, dass es geplant ist, das Niederschlagswasser aus dem Bebauungsplangebiet nur gedrosselt aus einem noch zu errichtenden Rückhaltebecken abzuleiten, löst den Konflikt daher ausdrücklich nicht.

V.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 - 145 2000

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