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Pressemitteilungen > 2016

Gutachter auch im Naturschutz oft befangen

Rhein-Sieg-Kreis, 28.1.2016
: Die aktuell vorgetragenen Bedenken der EU-Kommission, dass die von den Automobilherstellern selbst beauftragten Gutachten zur Einschätzung des Schadstoffausstoßes ihrer Fahrzeuge zu einem Missbrauch geradezu einladen und "lächerlich" seien, weisen auf einen generellen Konflikt bei der Vergabe von Gutachten hin. Denn auch im Naturschutz werden vorgeschriebene Fachgutachten zur Klärung der jeweils konkreten Konflikte mit dem Artenschutz, der Umweltverträglichkeit oder der Verträglichkeit mit den Schutzzielen der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete im Zuge einer geplanten Baumaßnahme oder eines Bebauungsplanes jeweils von den Eingreifern bzw. planenden Kommunen selbst beauftragt und bezahlt.

Es ist daher nicht erstaunlich, dass diese Gutachten eigentlich immer die Machbarkeit des beantragten oder geplanten Eingriffes bestätigen. Dass dann am Ende oft nur noch der BUND als unabhängiger Naturschutzverband die entstehenden fachlichen und rechtlichen Defizite und Widersprüche bemängelt und aufdeckt, ist insofern eine suboptimale Situation. Vielmehr sollten die zuständigen Landschaftsbehörden ihrer eigenen Verantwortung gerecht werden und selbst eine wirksame Rechts- und Qualitätskontrolle durchsetzen. Sie verweisen jedoch in der Regel nur auf die (fragwürdigen) Ergebnisse der (vermeintlichen) Fachgutachten der Antragssteller, die naturgemäß vor allem ihren Eingriff vertreten und durchsetzen wollen.
Die Position des Eingreifers wird durch die von ihm selbst beauftragten Gutachten gestärkt, nicht aber der Vollzug des Naturschutzrechtes! Unabhängige Gutachten wären deshalb ein erheblicher Gewinn auch für die Arbeit der Landschaftsbehörden.

Der BUND Rhein-Sieg-Kreis fordert daher angesichts der jahrelangen Erfahrungen mit defizitären Gutachten in Eingriffsverfahren, den Wunsch der EU-Kommission nach unabhängigen Gutachten bei der PKW-Zulassung auch für den Naturschutz aufzugreifen und im Zuge der anstehenden Landschaftsgesetznovelle in NRW umzusetzen. Die Idee eines Fonds, in den hinein die jeweiligen Antragssteller die entstehenden Gutachterkosten erstatten, ist dabei ein überzeugender Vorschlag der EU. Die Auftragsvergabe sollte dann durch die Landschaftsbehörden gewährleistet werden, wobei das Landesamt für Naturschutz in Recklinghausen die Qualitätssicherung übernehmen könnte.

Ein solches Modell hätte den zusätzlichen Vorteil, dass die durch die Gutachten gewonnenen Naturschutz-Daten automatisch anderen Verfahren zur Verfügung stünden und urheberrechtlich nicht wie bisher den jeweiligen Auftraggebern zugeordnet werden müssten, die an einer weiteren Verwendung der Daten naturgemäß wenig Interesse haben.

V.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 - 145 2000

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