BUND Rhein-Sieg-Kreis


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PM_150819_Unhaltbare_Bauleitplaene_am_Bahnhof_Kottenforst

Pressemitteilungen > 2015

Unhaltbare Bauleitpläne am Bahnhof Meckenheim

Meckenheim, 19.08.2015: Die Bauleitpläne zur Umsetzung der geplanten Wohnbebauung sind fachlich und rechtlich nicht haltbar. Der BUND Rhein-Sieg-Kreis hat daher den Bürgermeister von Meckenheim, Herrn Spilles, mit einem zehnseitigen Schriftsatz vom 18.8.2015 aufgefordert, die am 12. August im Amtsblatt veröffentlichten Satzungen zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 102 "Bahnhof Kottenforst" zurückzunehmen und die Satzungsbeschlüsse formal zu beanstanden.

Der BUND stellt heraus, dass die Pläne nicht vollzugsfähig sind, da ihnen wesentliche, zwingend zu beachtende Aspekte fehlen. Den Plänen fehlt daher schlussendlich die baurechtliche Erforderlichkeit.

Neben grundsätzlichen methodischen Mängeln in der FFH- und Artenschutzprüfung fällt vor allem auf, dass der Landschaftsplan Kottenforst als Bewertungsgrundlage im Verfahren nicht berücksichtigt worden ist. Zudem wurde die Wildkatze als planungsrelevante Art im ungünstigen Erhaltungszustand nicht beachtet. Der geplante Zaun zwischen Wohngebiet und Wald ist insofern völlig kontraproduktiv. Problematisch sind auch Pflanzgebote im Bebauungsplan, die Pflanzenarten enthalten, die invasiv in die Schutzgebiete einwandern können.

Weiterhin wurde der Umgebungsschutz der Natura-2000-Gebiete missachtet. Betroffen sind die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete "Waldreservat Kottenforst" und "Waldville" sowie das Vogelschutzgebiet "Kottenforst-Ville" einschließlich der entsprechenden Naturschutzgebiete. Die notwendigen Befreiungen stehen aus, das dafür gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren der Naturschutzverbände wurde bisher von der unteren Landschaftsbehörde nicht eingeleitet. Damit sind Baugenehmigungen unabhängig vom Umgang mit den strittigen Satzungen aktuell nicht möglich. Die Befreiungen können allerdings auch nicht erteilt werden, da dem Bauvorhaben das notwendige, überwiegend öffentliche Interesse fehlt, das die erheblichen Beeinträchtigungen durch die geplante Wohnbebauung rechtfertigen würde.

Unabhängig von dem Wust formaler Mängel ist es erschütternd, dass eine neuerliche Bebauung an dieser sensiblen Engstelle im Waldbiotopverbundsystem der Villewälder und in Nachbarschaft zum Bahnhof Kottenforst nicht einhellig von allen politischen Akteuren im Rat abgelehnt worden ist. An der Nahtstelle so vieler Schutzgebiete eine dauerhafte, massive Störung zu verfestigen, die über die früheren Störungen der Gewerbenutzung weit hinaus geht, zeugt von einer dramatischen Missachtung der öffentlichen Naturschutzbelange. Diese zu berücksichtigen, ist aber gesetzliche Aufgabe der Kommunen. Die Planungshoheit der Kommune ist durch die Gesetze, auch die Naturschutzgesetze, eingeschränkt, diese Grenzen müssen beachtet und von den staatlichen Behörden auch durchgesetzt werden.

Offenbar hat die Phantasie gefehlt, wie man mit öffentlichen Fördergeldern die Verwandlung der ehemaligen Gewerbefläche in ein Stück Wald als Vorzeigelösung hätte auf den Weg bringen können.

V.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 - 145 2000

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