BUND Rhein-Sieg-Kreis


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BUND wirbt um Unterstützung des Beschlusses

Bornheim/Rhein-Sieg-Kreis, 30.05.2015: Der BUND begrüßt den vom Stadtentwicklungsauschuss der Stadt Bornheim am 27. Mai 2015 erwirkten Schutz der Vorgebirgslandschaft durch den ablehnenden Beschluss im Falle des Bauantrages Pferdehof Heynmöller. Der Stadtentwicklungsausschuss kam zu dem Schluss, dass die öffentlichen Belange der Naherholung und des Freiraum-, Natur- und Landschaftsschutzes in der Summe dem Bau eines privaten Reiterhofes entgegenstehen. Diese eigenständige Abwägungsentscheidung entspricht voll den Vorgaben des Baugesetzbuches! Ein belastbarer Ansatz für eine eventuelle Beanstandung des Beschlusses ist insofern nicht erkennbar.

Das Baugesetzbuch sieht keineswegs, wie oft kolportiert wird, eine allgemeine und uneingeschränkte Genehmigungspflicht für bestimmte Bauten im Außenbereich vor. Vielmehr verlangt es, die Frage entgegenstehender öffentlicher Belange im Detail zu prüfen und diese zu schützen, wenn sie gegenüber dem privaten Interesse überwiegen. An wohl keiner Stelle im Rhein-Sieg-Kreis stehen dem Bauvorhaben in einem Landschaftsschutzgebiet zusammengenommen mehr öffentliche Belange entgegen als im angefragten Baufeld in Bornheim nahe dem Heimatblick. Dort sind z. B. der Maßnahmenplan des Naturparks Rheinland, die im Flächennutzungsplan besonders geschützte Naherholung, der Schutz der benachbarten Naturschutzgebiete, der Biotopverbund des Landesamtes für Naturschutz sowie Freiraumschutzprojekte wie das Obstblütenkonzept als ausschlaggebende Vorgaben ebenso zu beachten wie die schon heute vorhandenen Pferdebetriebe und -haltungen in der Umgebung.

Auch im Vergleich mit anderen, ablehnenden Entscheidungen von Bauvorhaben im Außenbereich im Kreisgebiet wäre eine Genehmigung des Betriebsgebäudes nicht vermittelbar. Bei der Entscheidung ist zudem zu berücksichtigen, dass es sich um eine komplette Neuansiedlung handeln würde, somit höhere Ansprüche an die Eignung und Funktionstüchtigkeit des Standortes zu stellen sind als bei einer Erweiterung eines bereits bestehenden Betriebes.

Der BUND sieht in dem Ausschussbeschluss insofern für die Stadtverwaltung Bornheim eine gute Chance, um nun die Situation endgültig abzuschließen. Der Weg ist frei, um gemeinsam die öffentlichen Belange im Sinne der Bevölkerung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu schützen. Gefragt ist nun ein gutes Zusammenspiel gegenüber der Drohkulisse des Herrn Heynmöller, der aktuell versucht, die kritischen Fragen der Vereine durch anwaltliche Abmahnungsschreiben zu unterdrücken, wovon man sich als BUND aber nicht einschüchtern lässt. Solche Drohgebärden sollten auch die Stadt nicht beeinflussen.

Eine Fortsetzung des nunmehr jahrelang währenden Konfliktes dient niemandem und erschwert es dem Reitbetrieb lediglich, endlich nach einem verträglichen und zukunftsträchtigen Bauplatz zu suchen. Die Eignung des bisher anvisierten Baufeldes steht bereits seit dem Beschluss des Landschaftsbeirats im Jahr 2012 zu dieser Sache in Zweifel.

V.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 - 145 2000

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