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Pressemitteilungen > 2015

Junge Wildvögel sitzen lassen!

Rhein-Sieg-Kreis, 16.5.2015: Von Mitte März bis etwa Mitte August ist die Fortpflanzungsperiode der meisten Wildvögel. Viele Menschen sehen sich in dieser Zeit veranlasst, vermeintlich hilflose Jungvögel einzusammeln, weil sie denken, dass sie von den Altvögeln verlassen sind. Das ist jedoch nur sehr selten wirklich der Fall. Aus hygienischen Gründen oder weil die Eltern sie gelockt haben, verlassen die meisten Jungvögel das Nest, bevor sie richtig fliegen können. Sie sitzen dann hilflos wirkend auf dem Boden, werden aber von den Eltern weiterhin versorgt. Wenn man Zweifel hat, sollte man beobachten, ob ein fütternder Elternvogel sich während der nächsten Stunden beim Jungtier zeigt. Ungünstig sitzende Jungvögel kann man in das nächste Gebüsch verfrachten. Man braucht nicht zu befürchten, dass die Altvögel ihre Kinder nicht mehr annehmen, wenn ein Mensch sie angefasst hat. Diese weit verbreitete Meinung ist bei Säugetieren mitunter relevant, nicht aber bei Vögeln.

Hilfe kann dann notwendig sein, wenn ein Nest heruntergefallen ist, die Elterntiere getötet wurden, die Jungvögel verletzt sind oder noch unzureichend befiederte Nestlinge sich außerhalb des Nests aufhalten.

Katzenbesitzer sind jetzt aufgefordert, ihre Miezen besonders gut zu überwachen oder ganz drin zu lassen, damit der Vogelnachwuchs in den Siedlungen überhaupt noch eine Chance zum Überleben hat. Bringt die Katze nun doch einen Jungvogel an, sollte man diesen nicht mehr freilassen, denn man weiß nicht, wo die Katze das Vogelkind gefangen hat. Die Altvögel suchen nur in ihrem eigenen, meist kleinen Revier nach dem Nachwuchs. Zudem sind von Katzen angeschleppte Vögel oft verletzt und benötigen eine medizinische Behandlung.

Das Entfernen von Nestern von Gebäudebrütern wie Schwalben, Mauersegler, Sperlingen und anderen Vogelarten ist übrigens durch das Bundesnaturschutzgesetz untersagt. Ist es im Zuge von Renovierungsmaßnahmen nicht möglich, Nester zu erhalten, ist der Hausbesitzer verpflichtet, den Rat der unteren Landschaftsbehörde einholen. In der Regel sind zeitlich vorlaufende Schutzmaßnahmen notwendig. Entfernte Nistplätze an Gebäuden sind anschließend mit Kunstnestern wieder herzurichten, dazu bietet der Handel viele Möglichkeiten, auch zum Einbau in Fassaden oder unter dem Dach.

Auskunft und Beratung zu den Themen sowie Hilfe bei in Not geratenen Vögeln gibt die Auffangstation der BUND-Wildvogelhilfe Rhein-Sieg unter (02243) 8473555 sowie unter www.wildvogelhilfe-rsk.de.

V.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 - 145 2000

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