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Ungünstigster möglicher Standort: Hof Heynmöller

Rhein-Sieg-Kreis, 26.4.2015: Herr Heynmöller hat sich am 24. April mit einer Mail zum "Beweidungsprojekt Bornheim" mit einem alten Antrag des BUND an die Öffentlichkeit gewandt. Er verteilt eine Projektfassung aus dem Jahre 2012, die nicht dem mit den anderen Vereinen, Nutzern und der Stadt Bornheim abgestimmten Obstblütenkonzept entspricht. Das Obstblütenkonzept, das u.a. auch vom Landschafts-Schutzverein Vorgebirge getragen wird, ist bewusst thematisch breiter aufgestellt.

Doch auch das Obstblütenkonzept enthält die Grundidee, die im Gebiet bereits ansässigen Pferde und insbesondere die Islandponys in ein größeres Naturschutzvorhaben einzubinden. Ziel dabei ist es, verbreitete Konflikte zwischen Pferdehaltung und Naturschutz durch ein innovatives, neues Konzept abzubauen. Doch missversteht Herr Heynmöller dabei das Anliegen, wenn er meint, deshalb sei eine zusätzliche Haltung von 40 Großpferden im Gebiet und der Bau einer großen Halle dem Naturschutz förderlich und der Naherholung und der Landschaft dienlich.

Eine zentrale Ursache für viele Konflikte ist ein unzureichendes Flächenangebot für eine naturverträgliche Haltung. Deshalb sollen über das Natur- und Landschaftsschutzprojekt insbesondere den Islandponys zusätzliche Weideflächen erschlossen werden, ohne aber die Tierzahlen zu erhöhen. Den wenigen und vergleichsweise futtergenügsamen Ponys sollen über längere Zeit deutlich größere Flächen zur Verfügung steht. Dadurch kann eine intensive Weidepflege entfallen, Grünland mit standortfremden Hochertragsgräsern kann zu Extensivweiden mit deutlich mehr Wiesenblumen umgebaut werden. Entsprechend erfolgt die Beweidung im Sinne der Natur verträglicher und die Artenzahlen nehmen zu.

Fast eine Verdoppelung der Beweidungsintensität im Gebiet durch die Ansiedlung eines weiteren Betriebes mit ca. 40 Großpferden stellt diesen Ansatz vollständig in Frage! Herr Heynmöller verfügt auch über keine ausreichenden Flächen, um in dieser Weise eine extensive Beweidung für seine Tiere zu ermöglichen. Für seine Tiere wären etwa 120 Hektar notwendig, Herrn Heynmöllers Flächenzugriff beschränkt sich aber u.W.n. auf Flächen im Umfang von lediglich 10 bis 15 Hektar. Der Faktor "Fläche" kann eben nicht vermehrt werden.

Mehr Tiere führen zu einen Fortbestand der intensiven Beweidung mit zwei bis drei Großvieheinheiten pro Hektar in engen Weideflächen, sogenannten Portionsweiden, einer Überbeweidung oft bis an den Grund der Grasnarbe und zu Grünland mit Hochleistungsgräsern wie Lolium perenne, dem Deutschen Weidelgras. Genau das wollen wir im Obstblütenkonzept aber durch erhebliche eigene Investitionen abbauen. Durch einen Betrieb wie den Hof Heynmöller würde die naturferne, intensive Wirtschaftsweise mit den typischen und vielerorts sichtbaren Pferdeschäden in der Landschaft (Verbiss der Obstbäume, Paddocks, kahlgefressene Grasnarbe) dagegen dauerhaft zementiert. Das ist schlecht für die Natur und schlecht für die Landschaft, wenn sie der Naherholung dienen soll.

Für die Diskussion um die Zulässigkeit eines weiteres Pferdebetriebes ist das Obstblütenkonzept jedoch nur am Rande relevant. Vielmehr rufen wir die Kommunalparlamente und Behörden auf, die beschlossenen planerischen Vorgaben und Leitlinien ernst zu nehmen und sich schützend vor die öffentlichen Belange Naherholung, Landschaft, Naturschutz zu stellen. Dafür werben zahlreiche Vereine, Bürgerinnen und Bürger.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Bornheim hat für die betroffene Fläche folgende Darstellung gewählt:
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Gebiete mit besonderer Eignung für die Naherholung
Ebenso wie die Landwirtschaft hat im Bereich der Ville-Hochfläche die stille Naherholung eine große Bedeutung, weshalb hier südlich der Ortschaften Bornheim und Brenig ein Gebiet mit besonderer Eignung für die Naherholung im Flächennutzungsplan dargestellt wird. Die Darstellung ergänzt die grundsätzliche Darstellung der Flächen für die Landwirtschaft und der Waldflächen. Durch die Darstellung der Gebiete mit besonderer Eignung für die Naherholung soll die vorhandene Nutzung gegenüber konkurrierenden Nutzungen, insbesondere den sonstigen privilegierten Maßnahmen, abgesichert werden.
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Daraus ergibt sich, dass zwar das Reiten als stille Erholung möglich sein kann und dass die vorhandene Landwirtschaft bewahrt werden soll. Zur Naherholung gehören aber kein Hallenneubau und der mit dem Betrieb verbundene Erschließungsverkehr. Eine Betriebsneuansiedlung stellt auch keinen Teil einer vorhandenen Nutzung dar. Es ist deutlich, dass allein die bestehende landwirtschaftliche Bodennutzung gewollt ist, neue Betriebsgebäude und sogar privilegierte Nutzungen ausdrücklich und gemäß Ratsbeschluss bewusst verhindert werden sollen.

Ähnlich verhält es sich im Falle des Grünen C. Selbstverständlich gehört die landwirtschaftliche Bodennutzung zum Kulturgut der Region und ist auch im Grünen C möglich. Der Bau von Gebäuden soll aber gerade dort nicht möglich sein. Deshalb empfiehlt der offizielle Evaluationsbericht vom März 2015 zum Grünen C unter anderem:
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Aus Sicht der Gutachter ergeben sich folgende Empfehlungen:
Soweit noch nicht geschehen, sollten Bereiche des Grünen C mit Hilfe der Bauleitplanung sowie Instrumenten des Landschafts- und Naturschutzes gesichert werden.
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Herr Heynmöller hat sich für seinen Hallenneubau einen Standort im Rhein-Sieg-Kreis ausgewählt, wie er für einen Pferdebetrieb ungünstiger kaum sein kann. Er liegt im Bereich der Vorgebirgskante, die schon im Landschaftsplan Bornheim wegen ihrer Bedeutung für die Erholung besonders hervorgehoben wird. Der Flächennutzungsplan schützt das Gebiet wie kaum irgendwo im Rhein-Sieg-Kreis zusätzlich selbst gegen privilegierte Vorhaben ab, die Kulisse des Grünen C überlagert das Gebiet zusätzlich. Schließlich ist auch der Biotopverbundkorridor des Landesamtes für Naturschutz betroffen.

Diese verschiedenen Planungen sichern miteinander das Gebiet wegen seiner einzigartigen Landschaftsqualitäten stärker gegen Bebauung ab als wohl alle übrigen Flächen in Landschaftsschutzgebieten im Rhein-Sieg-Kreis. Nun sollte der Freiraumschutz auch entsprechend durchgesetzt werden.

V.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 - 145 2000

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