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BUND fordert neue Regelungen für den Holzeinschlag in Schutzgebieten

Rhein-Sieg-Kreis, 31.3.2015
: Es ist verboten, "in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören" – so sieht es das Landschaftsgesetz NRW vor. Die Fällung ganzer Waldflächen oder zahlreicher Bäume im Forst ist davon aber nicht betroffen! Holzeinschlag findet selbst in hochwertigen Waldnaturschutzgebieten und europäischen Fauna-Flora-Habitat-Gebieten wie dem Siebengebirge oft bis weit in die Brutzeit der Vögel hinein statt, zur Hauptaktionszeit der Amphibien und zur Wurfzeit der Wildkatze. Die Naturschutzgebietsverordnung z. B. zum Siebengebirge erlaubt den Laubholzeinschlag ausdrücklich bis zum 1. April.

Damit ist das Schutzgebiet Siebengebirge nicht nur der übrigen Landschaft nicht gleichgestellt, sondern ihr gegenüber sogar benachteiligt! Das Missverhältnis der jeweiligen Regelungen ist eklatant und kaum begründbar! Sofern in Naturschutzgebieten eine forstwirtschaftliche Nutzung überhaupt sinnvoll ist, sollte sie sich an den Schutzzielen ausrichten. Dazu gehört es zweifelsohne, den Holzeinschlag auf die Zeit von Oktober bis Ende Januar zu beschränken. Entsprechend regt der BUND Rhein-Sieg-Kreis ein Umdenken zumindest für die FFH-Gebiete an. Denn diese Gebiete sollen nach dem Willen der EU ihre Naturschutzqualitäten voll entfalten und das Erbe der Artenvielfalt über Generationen hin absichern. "Da ist es nicht hilfreich, wenn Brutreviere wegen Fällarbeiten zur Unzeit unbesetzt bleiben oder wieder aufgegeben werden oder sogar bedrohte Arten wie Springfrosch, Gelbbauchunke und Feuersalamender bei den Fäll- und Rückearbeiten zu Schaden kommen können", wirbt Achim Baumgartner als Sprecher der BUND-Kreisgruppe für mehr Rücksichtnahme. Mit seiner Forderung steht der BUND im übrigen nicht alleine: Auch die EU hatte kürzlich auf Mängel in deutschen Schutzgebieten hingewiesen und gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet.

Die Forderung, bereits Ende Januar mit dem Einschlag zu enden, ist gerechtfertigt, da die Revierbildung bzw. Brutzeit bei vielen Vogelarten weit früher als im März beginnt. Beim Uhu startet sie sogar schon im Dezember.

Ein früheres Ende des Holzeinschlages ist im Übrigen auch aus Sicht der Holzqualität günstig. Bereits ab Januar beginnt bei vielen Bäumen wieder verstärkt der Saftstrom im Holz aufzusteigen. Deshalb braucht im Frühjahr gefälltes Holz mehr Zeit bzw. mehr Trocknungsenergie, bis es trocken und z. B. als Feuerholz nutzbar ist.

V.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 - 145 2000

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