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Pressemitteilungen > 2015
Kommt jetzt der Reiterhof?
Landschaftsbehörden knicken vor Verwaltungsgericht Köln ein
Bornheim, 26.1.2015: Heute wurde vor der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln eine von Uwe Heynmöller initiierte Klage gegen den Rhein-Sieg-Kreis als Untere Landschaftsbehörde verhandelt. Der Kreis hatte ihm zunächst 2012 die zum Bau eines Reiterhofes benötigte Ausnahmegenehmigung von den Verboten der Landschaftsschutzverordnung erteilt, diese dann aber 2013 auf Anweisung der Höheren Landschaftsbehörde Köln widerrufen.
Uwe Heynmöller beabsichtigt, auf dem Ville-Rücken am Brombeerweg nahe dem Heimatblick einen Reiterhof zu errichten. Hiergegen hatte sich erheblicher Widerstand gebildet. Nicht nur die Jäger laufen dagegen Sturm. Der BUND und der Landschafts-Schutzverein Vorgebirge (LSV) sehen nach jahrelangem erfolgreichem Einsatz zur Rettung dieser Landschaft vor Bergbauplänen ihr gemeinsames Vorhaben einer "Obstblütenlandschaft" zwischen Brenig und Roisdorf durch eine massive Erhöhung des Pferdebestandes gefährdet. Auch der Landschaftsbeirat des Rhein-Sieg-Kreises hatte gegen das Vorhaben erhebliche Bedenken geäußert, u.a. wegen offener Fragen bei der Wasserver- und entsorgung und der steigenden Verkehrsbelastung im Naturschutzgebiet "An der Roisdorfer Hufebahn".
Vertreter des LSV und des BUND verfolgten den Gang der Verhandlung denn auch mit Interesse. Der stellvertretende LSV-Vorsitzende und Jurist Norbert Brauner: "Wer erwartet hatte, dass heute vor Gericht die Sachargumente gegeneinander abgewogen würden und
am Ende eine darauf gründende nachvollziehbare Entscheidung getroffen werden würde, wurde enttäuscht. Die Vertreter des Rhein-Sieg-Kreises durften in Gegenwart des Vertreters der Bezirksregierung ungehindert die Auffassung vertreten, dass sie ihre bereits
erteilte Ausnahme vom Landschaftsplan Bornheim lediglich auf Weisung der Höheren Landschaftsbehörde zurückgenommen hätten, sie aber von der Richtigkeit der Ausnahme nach wie vor überzeugt seien. Nicht ansatzweise war zu spüren, ob sich die Untere und die Obere Landschaftsbehörde überhaupt in Vorbereitung auf den Gerichtstermin bemüht hatten, eine einheitliche Auffassung zur Frage des Landschaftsschutzes zu entwickeln. Das aber ist das Mindeste, was von der Oberen Landschaftsbehörde als Fachaufsichtsbehörde zu erwarten gewesen wäre."
Nun war die Obere Landschaftsbehörde nicht selbst Prozessbeteiligte, was eine Erklärung dafür sein könnte, dass deren Vertreter mit keinem Wort versucht hat, die Auffassung der Oberen Landschaftsbehörde, die zur Aufhebung der Ausnahmeentscheidung der Unteren Landschaftsbehörde geführt hatte, gegen das Votum der Vertreter der Unteren Landschaftsbehörde darzulegen und durchzusetzen. Umso mehr überrascht es die Naturschutzvertreter, dass der Vorsitzende Richter nach einer Pause protokollieren
konnte, dass der Rhein-Sieg-Kreis als Beklagter seine Rücknahme der Ausnahmeentscheidung in Absprache mit der Oberen Landschaftsbehörde widerrufe.
Achim Baumgartner, Vorsitzender des BUND-Kreisverbands Rhein-Sieg: "Es ist schon bemerkenswert, dass der Vorsitzende Richter vor der Pause an die Vertreter des Rhein-Sieg-Kreises die Frage stellte, ob es für den beklagten Kreis von Bedeutung sein könne, wenn der Kläger im Falle des Widerrufs der Ausnahmeentscheidung durch den Beklagten auf Schadensersatz oder sonstige Entschädigungsansprüche wegen Verzögerung der Erteilung der Ausnahme verzichte. So verwundert es nicht, dass der Kläger nach der Pause eine solche Verzichtserklärung abgab, wenn die Ausnahme vom Landschaftsplan wieder auflebe. Bei dieser Sach- und Prozesslage konnte natürlich der Vorsitzende Richter nur noch die Erledigung der Hauptsache feststellen. Er hatte keine Handhabe
mehr, zum eigentlichen Gegenstand der Sache, nämlich der Frage, ob tatsächlich die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Landschaftsschutz vorliegen, Position zu beziehen. Unter die Räder kam dabei der Schutz der Vorgebirgslandschaft, das gerade in dem Gebiet umgesetzte Freiraumschutzprojekt 'Grünes C' und die negativen Folgen einer intensiven Pferdehaltung für die angrenzenden Naturschutzflächen."
Uwe Heynmöller hat bei der Stadt Bornheim einen Bauantrag zur Errichtung einer Reiterhalle gestellt. Dieses Verwaltungsverfahren war wegen des Gerichtsverfahrens zum Landschaftsschutz ausgesetzt und könnte nach der heutigen Gerichtsentscheidung wieder aufgenommen werden. Nun liegt es an der Stadt Bornheim, sorgsam zu prüfen, ob alle Voraussetzungen zur Erteilung einer Baugenehmigung vorliegen. LSV-Geschäftsführer Klaus Benninghaus: "Der BUND und der LSV werden alle Mittel ausschöpfen, um dem Landschaftsschutz und dem Erholungswert des Vorgebirges im Rahmen der noch anstehenden Entscheidungsprozesse die Geltung zu verschaffen, die sie verdienen. Die Wanderwege sind gerade erst mit Geldern des 'Grünen C' in einen guten Zustand gebracht
worden. Die sollen jetzt nicht durch eine ausufernde Reiterei wieder kaputt gemacht werden. Es dürfte z. B. den Landesrechnungshof interessieren, wenn eine öffentliche Förderung so schnell konterkariert wird."
v.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 - 145 2000