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Gemeinsame Presseerklärung von BUND und WWG vom 9.1.2014 zu dem gefundenen Prozessvergleich im Rahmen des Klageverfahrens des BUND gegen den Rhein-Sieg-Kreis
In einem Erörterungstermin am 9. Januar 2014, zu dem der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht Münster, Prof. Dr. Seibert, geladen hatte, wurde nach vierstündiger Verhandlung zwischen den involvierten Parteien, zu der auch als beigeladene Partei der Bauherrin die Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbaugesellschaft (WWG) der Stadt Königswinter gehört, auf Anraten des vorsitzenden Richters ein Prozessvergleich gefunden.
Demnach wurde aufgrund des nicht hinreichend abschätzbaren Ausgangs des Verfahrens zwischen allen Beteiligten die Übereinkunft getroffen, dass die zunächst von der WWG provisorisch angebrachten Streifen an der Glasfassade des Kubus auf Dauer verbleiben. Aus Sicht aller Parteien wird dadurch ein langfristiger Rechtsstreit mit offenem Ausgang verhindert.
"Für die WWG bedeutet dies zwar einerseits, dass die Aussicht aus dem Gebäude durch die Streifen zum Teil beeinträchtigt wird. Andererseits wurde durch den gefundenen Vergleich ein Ergebnis erzielt, das weitere Unwägbarkeiten ausschließt, dem Ort und der Lage an einem Naturschutzgebiet entsprechend den Touristen vermittelbar ist sowie Kostensicherheit mit sich bringt", so Andreas Pätz, WWG.
Aus Sicht des BUND ist der Vergleich ein in der Sache guter Ausgang des Verfahrens. Am Glaskubus werde der Vogelschutz nun rechtlich abgesichert nach den aktuellen wissenschaftlichen Gesichtspunkten umgesetzt. "Wir verbinden mit dem Vergleich zudem die Hoffnung, dass im Siebengebirge insgesamt die Konflikte vermehrt im gemeinsamer Anstrengung angegangen und gelöst werden.", so der Sprecher des BUND Rhein-Sieg-Kreis, Achim Baumgartner.
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