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Pressemitteilungen > 2013

BUND bemängelt fehlendes Ausnahmeverfahren beim Eselsweg und erhebt Klage gegen die Stadt Königswinter

Rhein-Sieg-Kreis, 25.10.2013: Der Stadt Königswinter fehlt für die zur Zeit laufenden Baumaßnahmen am oberen Eselsweg die Abweichungsentscheidung zur Befreiung von den Verboten des europäischen Naturschutzgebiets "Siebengebirge". Der BUND hat daher heute einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Köln gestellt. Der obere Eselsweg liegt im Zentrum wertvoller Biotope, die für den Schutz des Siebengebirges besonders relevant sind. Der BUND tritt deshalb dafür ein, den oberen Eselsweg nicht wieder herzustellen. Alternative und zugleich attraktive Wege für das touristische Erleben des Siebengebirges existieren und haben sich bewährt.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verfolgt die häppchenweise Zerstörung eines der ältesten Naturschutzgebiete Deutschlands durch Baumaßnahmen seit vielen Jahren mit großer Sorge. Leichtfertig werden in dem europäischen Schutzgebiet "Siebengebirge" Flächen entwidmet und immer neue Eingriffe genehmigt, obwohl das Gebiet naturschutzfachlich ohnehin schon viele Defizite aufweist. Etliche der besonders seltenen Biotope kommen nur auf einem Anteil von weniger als einem Prozent der Schutzgebietsfläche vor. Sie leiden unter den Beeinträchtigungen und müssen auch nach der Naturschutzgebietsverordnung weiter entwickelt und verbessert werden.

Um die schleichende Zerstörung der europäischen Naturschutzgebiete, also der Fauna-Flora- Habitat-Gebiete (FFH) zu verhindern, bestehen rechtlich anerkannte Bagatellgrenzen für Eingriffe und die Verpflichtung, alle Eingriffe, die im Laufe der Jahre in einem konkreten Gebiet vorgenommen werden, in der Bilanz zu berücksichtigen. Dadurch entsteht eine abschließende Menge zulässiger Beeinträchtigungen. Sie ermöglicht es den Kommunen und Eigentümern, bis zu einem gewissen Umfang notwendige und alternativlose Eingriffe trotz des europäischen Schutzstatus vorzunehmen. Dieses "Kontingent" wird jedoch nach den vielen Eingriffen in die FFH- Biotope u.a. durch die Regionale 2010-Projekte sowie durch die Felssicherungsmaßnahmen am Siegfriedfelsen erreicht und überschritten. "Das Maß ist mehr als voll, der seriöse Naturschutz ist im Gebiet ernsthaft gefährdet!", so der Sprecher der BUND-Kreisgruppe, Achim Baumgartner.

Dem Vorhaben, den oberen Eselsweg zu reaktivieren, fehlt aber bereits ein hinreichendes öffentliches Interesse. Die geplanten Baumaßnahmen sind auch nicht dem Bestandsschutz zuzurechnen. Geologische Veränderungen wie der Felssturz auf den Eselsweg können dazu führen, eine seit vielen Jahren bestehende Wegeführung ändern zu müssen, wenn nur umfangreiche Baumaßnahmen den alten Weg wieder zugänglich machen. Es reicht nicht aus, dass es aus touristischer Sicht schön oder wünschenswert wäre, den Eselsweg wieder nutzen zu können. Das Kernziel eines ernsthaften und verbindlichen Naturschutzes darf im Siebengebirge nicht aus den Augen verloren werden, erläutert Dr. Franz-Friedrich Rohmer vom BUND Königswinter.

Zwar sind die politischen Gestaltungsspielräume bei der Ausgestaltung des Schutzgebietes zu respektieren, das geltende Recht muss dabei jedoch beachtet werden, zeigt sich Dr. Frank Niederstadt von der Anwaltskanzlei Niederstadt in Hannover überzeugt. Er hat die Klageschrift im Auftrag des BUND NRW aufgesetzt.

v.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 - 145 2000

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