BUND Rhein-Sieg-Kreis


Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü


22.10.2010 - Neugestaltung des Drachenfelsplateaus

Pressemitteilungen > 2010

Hochreiner Quarzkies
Konzentrationszone Weilerswist-Nord ist ausgeschlossen!


Rhein-Sieg-Kreis, 19.2.2011: Der BUND Rhein-Sieg-Kreis weist nochmals mit Nachdruck darauf hin, dass der Abbau von Quarzkies im FFH-Gebiet "Villewälder bei Bornheim" mit einem Abbaufeld in Weilerswist-Nord rechtlich nicht zulässig wäre. Diese Einschätzung entspricht der des Landesbüros der Naturschutzverbände in Oberhausen, das in Verwaltungsverfahren alle drei großen Naturschutzverbände (BUND, LNU und Nabu) auf der Landesebene vertritt.
Eine im Regionalplan dargestellte Konzentrationszone in Weilerswist-Nord würde daher von vornherein die erhoffte raumplanerische Wirkung, den Abbau in der Region zu steuern, verfehlen!
Dieser Hinweis scheint erforderlich, weil sich im politischen Raum zunehmend der Glaube ausbreitet, der Abbau des Quarzkieses im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) sei ein geeigneter Lösungsweg, um Konflikte in Flerzheim oder Witterschlick zu vermeiden.

Der BUND ist daher auch außerordentlich erstaunt darüber, dass sich z.B. der Rhein-Sieg-Kreis als Fachverwaltung in seiner offiziellen Stellungnahme vom 3.2.2011 im Regionalplanverfahren für einen Abbau in Weilerswist-Nord ausspricht, ohne sich mit den rechtlichen Hindernissen auseinander zu setzen. Mit dem Hinweis, FFH-Lebensraumtypen seien vom Abbau gar nicht betroffen, "...wird darauf verzichtet, die seitens der Regionalplanungsbehörde vertretene Einschätzung vorbezeichneten 'Rechtshindernisse' einer ausführlichen kritischen Prüfung zu unterziehen.".
Die Kreisverwaltung erliegt damit der Fehleinschätzung, dass in einem FFH-Gebiet nur die Flächen der FFH-Lebensraumtypen geschützt seien, so Achim Baumgartner vom BUND. Tatsächlich sind die Eingriffe in ein FFH-Gebiet stets an der Summe der Schutz- und Entwicklungsziele für das Gebietes zu messen! Basis dafür ist die jeweilige Naturschutzgebietsverordnung (hier: Landschaftsplan 40, Weilerswist) mit ihren vollumfänglichen Geboten und Verboten, da sie die Schutzziele im Sinne des FFH-Gebietsschutzes konkretisiert. Entsprechendes regelt die auch für die Kreise verbindliche Verwaltungsvorschrift zum FFH-Gebietsschutz des Landesumweltministeriums. Die Verteilung der FFH-Lebensraumtypen ist deshalb nicht mehr relevant, da in der Verordnung auch die Entwicklung und Mehrung dieser FFH-Lebensraumtypen gefordert wird.
Außerdem steht dem Abbau in Weilerswist-Nord der Umstand entgegen, dass offenkundig Abbaualternativen bestehen. Das FFH-Recht sieht in solchen Fällen einen strikten Schutz des Gebietes vor.

Der BUND wird daher auch im kommenden Landschaftsbeirat am 24.2.2011 dafür werben, die Konflikte im Zuge der Darstellung der geforderten Konzentrationszone nicht dadurch lösen zu wollen, indem tatsächlich unmögliche Lösungen in einem benachbarten Kreisgebiet vorgeschlagen werden. Vielmehr sind die Kreisverwaltung und die VertreterInnen der Kommunalpolitik aufgefordert, sich den zweifellos bestehenden Konflikten zu stellen und vollzugsfähige Lösungen zu erarbeiten. So kann ein Abbau von hochreinem Quarzkies in Flerzheim und Witterschlick-Süd durch enge Vorgaben und ergänzende Änderungen im Regionalplan durchaus vertretbar sein. Entscheidend ist, im Regionalplan nicht nur die Konzentrationszonen selbst darzustellen, sondern im gleichen Zuge auch die umgebende Landschaft für die Erholung und den Naturschutz besser verbindlich abzusichern.

BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher), Steinkreuzstraße 14, 53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 2007566

Startseite | Aktuelles | Themen + Projekte | Informatives | Über uns | Aktionsfotos | Ihre Unterstützung | Storchenmeldebuch | Spenden | Impressum / Datenschutz | Sitemap

Suche

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü