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Landesbetrieb Straßen NRW baut ohne Bescheid
Hennef, Hanfbachtal, 18.5.2011: Zwar wird draußen an der L 125 bei Hennef-Lanzenbach seit dem 11. Mai 2011 fleißig an der Böschungssicherung gebaut – doch die Maßnahme ist noch gar nicht zulässig. Denn der Maßnahme fehlt ein rechtskräftiger Befreiungsbescheid, der den Landesbetrieb Straßen NRW von den Schutzvorgaben des Naturschutzgebietes freistellte. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert diese unzulässige Vorgehensweise des Landesbetriebes. "Es ist notwendig, dass sich auch das Land mit seinen Institutionen an geltenden rechtlichen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landschaftsgesetzes NRW hält, damit vom Gesetzgeber vorgesehene Abstimmungsvorgänge auch sichergestellt werden." kritisiert der Sprecher des BUND Rhein-Sieg, Achim Baumgartner, den Rechtsverstoß des Landesbetriebes. Im konkreten Fall wurde das Beteiligungs- und Klagerecht der Naturschutzverbände unterlaufen – und das nicht zum ersten Mal. Bereits im Winter hatte der Landesbetrieb Straßen NRW mit Zustimmung der unteren Landschaftsbehörde vorbereitende Rodungsmaßnahmen vorgenommen, ohne ein ordentliches Beteiligungsverfahren durchzuführen oder zumindest die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände in die Abstimmung einzubeziehen.
Der BUND pocht auf eine größere Sensibilität der beteiligten Behörden gegenüber den gesetzlich verbrieften Beteiligungsrechten, die sicherstellen sollen, dass bei Eingriffen möglichst gute Gesamtergebnisse erzielt und die verschiedenen staatlichen Aufgaben optimal koordiniert werden. Da der uneigennützige Naturschutz dabei wenige Fürsprecher hat, wurden diesem öffentlichen Belang bewusst die anerkannten Naturschutzverbände als eigenständige Fürsprecher zur Seite gestellt.
Inhaltlich hat der BUND Klärungsbedarf, wie der Schutz der Wildbienen, die die Böschung besiedeln, ausreichend sichergestellt werden kann und warum innerhalb des Landesbetriebes nach wie vor der sogenannte ELES-Erlass zur Eingriffskompensation angewendet wird, obwohl dieser nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist und ebenfalls gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstößt.
V.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 - 2007566