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10 Argumente für den Naturschutz

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Abschlusskundgebung Weltjugendtag in Sankt Augustin

10 Argumente für den Naturschutz:


1. Die Fläche auf der in Sankt Augustin die Veranstaltung stattfinden soll, wurde behördenverbindlich für den Naturschutz gesichert: Das Flugplatzgelände ist gemäß Landschaftsplan "Geschützter Landschaftsbestandteil", die übrigen Flächen sind im Gebietsentwicklungsplan als Biotopflächen ausgewiesen worden. Die Veranstaltung widerspricht aber dem Schutzziel!

2. Große Teilflächen - darunter die Nelkenflur - stehen unmittelbar unter dem Schutz des Landschaftsgesetzes, weil dort seltene und empfindliche Biotoptypen vorkommen. Dieser unmittelbare Schutz ergibt sich aus dem Paragraphen 62 des Landschaftsgesetzes NW. Die Veranstaltung ist damit zunächst auf diesen Flächen gar nicht zulässig.

3. Im Gebiet insgesamt sind ca. 130 bedrohte oder noch stärker gefährdete Tier- und Pflanzenarten nachgewiesen worden. Das Risiko ist hoch, dass viele Tiere durch die Veranstaltung und die Bauphase getötet oder so gestört werden, dass sie aus der Fläche verschwinden (Kiebitz, Amphibien). Die Nelkenflur kann der Trittbelastung und dem Nährstoffeintrag nicht standhalten.

4. Neben der Abschlussveranstaltung plant die Stadt, die Gruben Bergmann und Deutag mit zwei weitere Gewerbeflächen zu überbauen. Immer neue Beeinträchtigungen und Flächenverluste kann die Natur nicht verkraften und der Naherholungsraum für uns Menschen wird zu eng.

5. Die öffentliche Hand hat in den letzten Jahren mehrere 100.000,- Euro für Naturschutzmaßnahmen in der Hangelarer Heide investiert. Diese Investition soll nun für eine zweitägige Veranstaltung zu Nichte gemacht werden.

6. In der Vergangenheit haben ehrenamtlich Aktive (Pfadfinder, Jugendgruppen, Schüler) etliche Naturschutzmaßnahmen vor Ort durchgeführt. Dieses Engagement gilt plötzlich nichts mehr. Die Maßnahmen werden größtenteils abgeräumt werden.

7. Die Veranstaltung ist hinsichtlich Größe und Ablauf unkalkulierbar. Die genannten Besucherzahlen schwanken von 800.000 bis 2 Millionen. Selbst für die Natur ausgegrenzte Tabuzonen werden "bei Bedarf" wohl als Veranstaltungsfläche dienen.

8. Wegen der geplanten Großveranstaltung haben Stadt und Kreis alle vorher schon geplanten weiteren Schutzmaßnahmen wie das Nachdichten von künstlich angelegten Laichgewässern im Gelände gestoppt. Damit leidet der Bestand der Amphibien, nach dem trockenen Sommer 2003 ohnehin geschwächt, schon jetzt dramatisch und gezielt unter der drohenden Veranstaltung.

9. Im Jahre 2000 sollte auf Drängen der Bezirksregierung der Landschaftsplan Nr. 7 vom Kreis überarbeitet werden. Dabei wäre die Hangelarer Heide aufgrund ihrer so positiven Entwicklung insgesamt zum Naturschutzgebiet erklärt worden. Wegen Personalmangels wurde die Anpassung verschleppt. Hinsicht der Qualität der Fläche muss sie als Naturschutzgebiet aufgefasst werden - und das wissen auch alle Behördenvertreter.

10. Der Stadt gefällt die Richtungsänderung weg vom Artenschutz. So überlegte der Bürgermeister, den Papsthügel als Freilichtbühne weiter zu nutzen. Das stört nicht nur die Natur, das kostet auch Geld und bringt viel Unruhe in die Erholungsfläche.


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