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10.01.2010 - Streusalz ist nicht das Mittel der Wahl!

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Streusalz ist nicht das Mittel der Wahl!

Rhein-Sieg-Kreis, 10.1.2010: Der Einsatz von Salz auf Gehwegen ist in vielen Kommunen als reguläres Streumittel zu Recht verboten. Salz darf nur bei extremen Ereignissen, z.B. Eisregen, oder auf Rampen und Treppen, gestreut werden, wenn das mechanische Abräumen oder der Einsatz abstumpfender Streumittel, also von Sand, Splitt oder Gesteinsmehl, nicht ausreichen. Normaler Schneefall rechtfertigt den Einsatz von Streusalz nicht! Ebenso verzichten etliche Kommunen auf Streusalz zumindest im Bereich der Wohn- und Nebenstraßen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erinnert angesichts des vielfachen und offenkundig alltäglichen Gebrauchs von Streusalz auf Gehwegen an dieses offizielle Verbot und bittet darum, es zu beachten und durchzusetzen. Denn die Streusalzgaben belasten die Umwelt gerade im Rhein-Sieg-Kreis besonders. Große Siedlungsflächen werden durch eine Getrenntkanalisation entwässert. Tauwasser der Wege und Straßen wird somit relativ direkt in die Bäche und Flüsse gespült. Im Rhein-Sieg-Kreis heißt das, dass ein großer Teil der Salzfracht in der Sieg ankommt, einem für ganz Nordrhein-Westfalen wichtigem Naturschutzgebiet, das auch als europäisches Fauna-Flora-Habitat-Gebiet dem Fischartenschutz dient.

Wenn das Land mit Millionenaufwand z.B. den Lachs wieder in der Sieg ansiedelt, macht es Sinn, solche wichtigen Rettungsprojekte auch im Kleinen vor Ort und lokal durch achtsames Handeln zu unterstützen. Selbst wenn unmittelbar toxische Grenzwerte für Fische in der Sieg wahrscheinlich nicht oder nur im Umfeld der Einleitungsstellen erreicht werden, führen die völlig unnatürlichen Salzfrachten auf jeden Fall zu einer zusätzlichen Belastung der Organismen im Süßwasserfluss Sieg. Im Zusammenwirken mit anderen Störungen, etwa der Abwärme, Feinsedimenteinträgen und Hormone aus Kläranlagen, sind daher auch die Salzbelastungen relevant. Außerdem ist nicht nur eine letale Obergrenze ökologisch wirksam, sondern auch das Maß der Schwankungen des Salzgehaltes, an den sich die Organismen ja jedes Mal erneut mit ihrem Stoffwechsel anpassen müssen.
"Die Kommunen haben in den Straßenreinigungssatzungen richtige Regeln getroffen, sie werden aber kaum kommuniziert und erst recht nicht durchgesetzt, da besteht noch ein Defizit!"

Abgesehen von den Gewässern belastet Streusalz auch Bäume und Sträucher entlang der Gehwege, wenn es beim Räumen von Neuschnee mit dem Schnee auf Grünflächen verbracht wird. Nicht zuletzt zerstört das Salz die Bausubstanz der Gehwege selbst, wenn auch nur recht langfristig.

V.i.S.d.P.
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 2007566

Hintergrund:
z.B.:
http://www.sankt-augustin.de/home/page_sta_7036.html
http://www.hennef.de/staticsite/staticsite.php?menuid=64&topmenu=7&keepmenu=inactive

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