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BUND beantragt Beweissicherung in Ittenbach
Königswinter, 8.3.2012: Im Falle der gefällten Eiche in Königswinter-Ittenbach hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bei der Kreisverwaltung Siegburg heute die Beweissicherung beantragt. Es sei nicht auszuschließen, dass durch die Beseitigung des Baumes ein gravierender Umweltschaden im Sinne des § 19 Bundesnaturschutzgesetz eingetreten sei, begründete der Sprecher der Kreisgruppe, Achim Baumgartner, den Vorstoß. Denn bekanntermaßen seien freistehende Eichen am Rande des FFH-Gebietes Siebengebirge beliebte Brutbäume des Hirschkäfers. Diese europarechtlich geschützte Art werde durch den § 19 Bundesnaturschutzgesetz zu "Schäden an bestimmten Arten" erfasst.
Die Eiche war Ende Februar gefällt worden, obwohl der Bebauungsplan der Stadt Königswinter, die an dieser Stelle einen Supermarkt plant, noch gar keine Rechtskraft erlangt hat und die Anwendung des vereinfachten Verfahrens unrechtmäßig erfolgt. Die Stadt hatte ein vereinfachtes Planverfahren nach § 13 a Baugesetzbuch angestrebt, das aber in diesem Fall unzulässig ist. Denn weder wird in dem Bebauungsplan eine Wohnbebauung vorbereitet, noch seien negative Auswirkung auf das unmittelbar benachbarte FFH-Gebiet und seine Schutzgüter auszuschließen. In der artenschutzrechtlichen Prüfung vom September 2011 im Auftrage der Stadt wurde der Hirschkäfer gar nicht berücksichtigt, obwohl diese seltene Käferart vom § 19 BNatSchG auch außerhalb der FFH-Gebiete hinsichtlich möglicher Umweltschäden erfasst wird.
Davon unabhängig sei es auch im Rahmen der allgemeinen Abwägung fragwürdig, so Baumgartner, wenn so wertvolle Schutzgüter wie eine überragend ortsbildprägende, solitäre Eiche in der Planung unberücksichtigt bliebe und nicht erhalten werde. "Das ist keine Abwägung, sondern schieres Desinteresse an Heimat stiftenden Elementen und dem Gemeinwohlbelang Naturschutz! Der Bau eines Supermarktes und der Erhalt des Baum wären miteinander vereinbar gewesen."
Der BUND wird den Königswinterer Fall nun als weiteres Beispiel missbräuchlicher Anwendung des § 13a BauGB im Rhein-Sieg-Kreis den Aufsichtsbehörden, Kreis und Bezirksregierung, vorlegen. Ebenfalls missbräuchlich ist der Paragraph etwa in Bornheim bei dem Bebauungsplanverfahren He 220 C 2. Änderung 1. Ergänzung angewendet worden.
V.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Steinkreuzstraße 14
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Tel.: 02241 - 2007566
Foto: Bruno Schmitz, Ittenbach